02. Februar 2021

PayPal und Onlineglücksspiel: OLG Stuttgart fragt EuGH

Das Landgericht Ulm hatte zu Gunsten unseres Mandanten geurteilt: PayPal hat sich danach als Zahlungsdienst auch für illegale Glücksspielangebote nutzen lassen und haftet für Verluste. Dieses Urteil hat PayPal nicht akzeptiert und Berufung zum OLG Stuttgart eingelegt.

Wie wir bereits berichtet haben, haben die dortigen Richter in der mündlichen Verhandlung am 30.10.2020 angekündigt, die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, um die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte feststellen zu lassen.

Dies ist nötig, weil es sich bei dem Verfahren vor dem OLG Stuttgart um eine außergewöhnliche Sachverhaltskonstellation handelt: Der Spieler hat von einem Geschäftskonto gezahlt. Mit der üblichen Verbrauchernutzung von PayPal-Diensten hat der Umweg zum EuGH nichts zu tun. Für die allermeisten Glücksspieler ist diese Entwicklung daher kaum von Relevanz. Positiv ist aber, dass das Thema Zahlungsdienste für illegale Angebote nun weitere Aufmerksamkeit bekommt.

Nun liegt uns der Beschluss des OLG Stuttgart im Wortlaut vor.

Danach tendiert der 5. Senat des OLG Stuttgart zur internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte. Beim Vorwurf einer Zahlungsmitwirkung am illegalen Onlineglückspiel sei der Erfolgsort am Spielort des Spielers zu lokalisieren, soweit dieser Ort mit dem Wohnsitz des Geschädigten übereinstimmt.

Wie sich der Europäische Gerichtshof positioniert, bleibt abzuwarten.

Zum Mitwirkungsverbot gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV wird sich der EuGH leider nicht äußern. Hier hoffen wir weiter auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

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Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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