04. Mai 2020

PayPal zieht sich aus Online-Glücksspielgeschäft zurück

Mittlerweile hat PayPal seine interne Politik geändert und ist aus dem Online-Casinobereich nahezu vollständig ausgestiegen. Darin sehen wir ein positives Zeichen dafür, dass PayPal die Ziele und den Sinn und Zweck des Glücksspielstaatsvertrages inzwischen ernstnimmt.

Höchstrichterliche Rechtsprechung

In unserem Artikel vom 26.03.2020 berichteten wir darüber, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Erlaubnisvorbehalt weiterhin für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten gilt. Das bedeutet, dass die Online-Glücksspielanbieter für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten eine behördliche Erlaubnis benötigen. Ohne diese Erlaubnis ist das Online-Angebot illegal. Das gilt insbesondere auch dann, wenn der Glücksspielstaatsvertrag im Einzelnen gegen das EU-Recht verstoßen sollte.

Mit anderen Worten hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass der Verstoß gegen das Unionsrecht gleichzeitig keine Legalisierungswirkung bedeutet. Das heißt, dass die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet aktuell nach wie vor illegal ist. 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist außerdem jede Mitwirkung am Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 GlüStV verboten.

Zahlungen zurückbuchen

Wenn Verbraucher bei PayPal ein Girokonto für die Abbuchungen im Rahmen des Lastschriftverfahrens hinterlegt haben, können sie diese Abbuchungen grundlos innerhalb von acht Wochen zurückbuchen lassen. Die Rückbuchungen können darüber hinaus auch bis zu 13 Monate später noch veranlasst werden, wenn der Zahlungsempfänger (PayPal) zum Lastschrifteinzug nicht bevollmächtigt war.

Grundsätzlich wird PayPal bei Inanspruchnahme der PayPal-Dienste vom Kunden bevollmächtigt, die Zahlungen von dem hinterlegten Girokonto abzubuchen. Diese Bevollmächtigung gilt allerdings nur für berechtigte Abbuchungen. Bei Abbuchungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel handelt es sich dagegen um eine illegale Zahlung, sodass PayPal nicht bevollmächtigt war, diese Abbuchungen zu tätigen. Demzufolge können unserer Meinung nach die Lastschrifteinzüge innerhalb der letzten 13 Monate zurückgebucht werden.

Wenn Sie jedoch aus beruflichen Gründen auf PayPal angewiesen sind, ist Vorsicht geboten! PayPal kann Ihr PayPal-Konto komplett sperren, sodass es eventuell zu einer Schädigung Ihres Geschäfts kommen könnte.

Wie sich der Geschädigte gegen Forderungen aus Online-Glücksspielen am besten verteidigt und ob eine Rückforderung in Betracht kommt, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine allgemeine Handlungsempfehlung gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Wir beraten Sie hierzu gerne. Rufen Sie uns einfach unter 0214 90 98 400 an und vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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