Pflicht von Banken über wirtschaftliches Eigeninteresse aufzuklären
Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 07.05.2010, Az. 17 U 67/09, erneut festgestellt, dass eine Bank, die Fondsanteile empfiehlt, den Kunden nicht nur darauf hinweisen muss, dass sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält, sondern auch in welcher Höhe dies erfolgt.
Diese Aufklärung ist notwendig, um den Kunden einen Interessenkonflikt der Bank offen zu legen. Erst so wird der Kunde in die Lage versetzt, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen. Diese Grundsätze gelten auch für Medienfonds.
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