16. Juni 2010

Pflicht von Banken über wirtschaftliches Eigeninteresse aufzuklären

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 07.05.2010, Az. 17 U 67/09, erneut festgestellt, dass eine Bank, die Fondsanteile empfiehlt, den Kunden nicht nur darauf hinweisen muss, dass sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält, sondern auch in welcher Höhe dies erfolgt.

Diese Aufklärung ist notwendig, um den Kunden einen Interessenkonflikt der Bank offen zu legen. Erst so wird der Kunde in die Lage versetzt, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen. Diese Grundsätze gelten auch für Medienfonds.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

0/5 Sterne (0 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen