11. August 2025

Phishing-Angriff auf mein Konto – muss die Bank den Schaden ersetzen?

Phishing ist längst kein Randphänomen mehr, sondern zählt heute zu den häufigsten Betrugsformen im Online-Banking. Fast jede Woche warnen Banken und Verbraucherzentralen vor neuen, immer raffinierteren Angriffen. Besonders tückisch: Die Täter arbeiten mit täuschend echten E-Mails, SMS oder gefälschten Websites, die dem Originalauftritt einer Bank bis ins kleinste Detail gleichen. So werden Kontoinhaber gezielt dazu gebracht, vertrauliche Daten preiszugeben – oft in dem festen Glauben, eine Sicherheitsmaßnahme der eigenen Bank zu bestätigen.

Für Betroffene ist der Schock groß, wenn plötzlich unautorisierte Abbuchungen vom Tagesgeld-, Giro- oder Sparkonto erscheinen. Nicht selten handelt es sich um hohe Beträge, die in kürzester Zeit an ausländische Empfängerkonten überwiesen werden. Das Geld ist in vielen Fällen innerhalb von Stunden nicht mehr ohne Weiteres rückholbar.

Doch die entscheidende Frage lautet: Muss die Bank den Schaden erstatten – oder bleibt der Kunde darauf sitzen?

So läuft ein Phishing-Angriff typischerweise ab

  1. Kontaktaufnahme durch Betrüger
    Meist beginnt es mit einer E-Mail oder SMS, die vermeintlich von Ihrer Bank stammt. Häufig werden Logos, Schriftarten und Layouts täuschend echt imitiert. Der Absender kann auf den ersten Blick plausibel wirken.

  2. Druck und Dringlichkeit
    In der Nachricht heißt es oft, dass Ihr Konto gesperrt werde, eine Sicherheitsprüfung laufe oder ungewöhnliche Aktivitäten festgestellt wurden. Dieser künstliche Zeitdruck ist ein zentrales Element der Masche.

  3. Weiterleitung auf gefälschte Website
    Ein Link in der Nachricht führt zu einer Website, die der offiziellen Bankseite täuschend ähnlich sieht. Dort werden Sie aufgefordert, Anmeldedaten, PIN oder TAN einzugeben.

  4. Missbrauch der Daten
    Mit diesen Daten loggen sich die Täter sofort in Ihr Online-Banking ein und veranlassen Überweisungen – oft über sogenannte Echtzeit-Transfers, die sofort beim Empfänger gutgeschrieben werden.

  5. Schneller Geldtransfer ins Ausland
    Das Geld wird häufig über mehrere Zwischenkonten weitergeleitet, oft in Länder außerhalb der EU. Rückbuchungen sind dann nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Ihre Rechte

Die Rechtsgrundlage findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer in den §§ 675u bis 675y.

  • § 675u BGB verpflichtet die Bank, einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang unverzüglich zu erstatten.

  • Der Kunde muss nicht beweisen, dass er keine Autorisierung erteilt hat – es reicht, dass er bestreitet, die Transaktion freigegeben zu haben.

  • § 675v Abs. 2 BGB sieht vor, dass der Kunde grundsätzlich nicht haftet, wenn er seine Sorgfaltspflichten eingehalten hat.

Eine Ausnahme gilt bei grob fahrlässigem Verhalten. Die Bank muss in diesem Fall nachweisen, dass der Kunde die Sicherheitsregeln in erheblichem Maße verletzt hat.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Mehrere Landgerichte haben entschieden, dass selbst das Eintippen einer TAN auf einer gefälschten Website nicht automatisch grobe Fahrlässigkeit bedeutet, wenn die Fälschung besonders professionell war.

  • Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen betont, dass Banken strenge Beweisanforderungen erfüllen müssen, um eine Haftung des Kunden zu begründen.

Sofortmaßnahmen für Betroffene

Wenn Sie einen unberechtigten Abzug feststellen, sollten Sie keine Zeit verlieren:

  1. Sofort Bank informieren und die unautorisierten Buchungen melden.

  2. Zugang sperren lassen – sowohl für Online-Banking als auch für verbundene Karten.

  3. Polizei einschalten und Anzeige erstatten.

  4. Beweise sichern, insbesondere E-Mails, SMS, Screenshots, Kontoauszüge.

Je schneller Sie handeln, desto größer sind die Chancen, den Schaden zu begrenzen oder Zahlungen zu stoppen.

Taktische Vorgehensweise gegenüber der Bank

  • Alles schriftlich festhalten: Mündliche Zusagen helfen wenig, wenn es später zum Streit kommt.

  • Fristen setzen: Fordern Sie die Bank schriftlich zur Rückerstattung auf – mit konkreter Frist.

  • Beweislast umkehren: Machen Sie deutlich, dass die Bank belegen muss, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben.

Was unsere Kanzlei für Sie tun kann

Wir übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit Ihrer Bank, prüfen die Erfolgsaussichten einer Erstattung und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Dazu gehört:

  • Juristische Prüfung des Einzelfalls

  • Argumentationsaufbau gegenüber der Bank

  • Geltendmachung von Erstattungsansprüchen

  • Einbindung Ihrer Rechtsschutzversicherung

  • Vertretung vor Gericht, falls erforderlich

Eine telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos. Sie können Ihren Termin einfach online buchen. Wir klären Sie transparent über Erfolgsaussichten, Kosten und mögliche Schritte auf.

📞 Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir sind für Sie da.

👉 Melden Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter an: https://www.anwalt-leverkusen.de/newsletter.html

von Kerstin Messerschmidt
Kerstin Messerschmidt

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

5/5 Sterne (2 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen