11. Juni 2025

Phishing-Angriffe auf SumUp-Nutzer: Anwaltliche Hilfe bei betrügerischen E-Mails

SumUp-Nutzer im Visier von Betrügern – so schützen Sie sich und setzen Ihre Rechte durch

Ob im Café, auf dem Wochenmarkt oder im Ladengeschäft: SumUp hat sich als Zahlungslösung für viele Gewerbetreibende etabliert.

Doch wo viele Nutzer sind, sind auch Kriminelle nicht weit. Aktuell häufen sich gezielte Phishing-Attacken auf SumUp-Kund:innen – mit dem Ziel, persönliche Daten und Finanzzugänge zu erschleichen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt regelmäßig Betroffene solcher Vorfälle. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie betrügerische Nachrichten erkennen, was im Schadensfall zu tun ist – und unter welchen Umständen Sie Ihr Geld zurückerhalten können.

Neue Betrugsmasche: „Identitätsaktualisierung für 2025“

Derzeit ist eine täuschend echt gestaltete E-Mail im Umlauf. Betreff:

„Identitätsaktualisierung für 2025 erforderlich“

Vielleicht haben Sie diese Nachricht bereits gesehen?

Darin wird behauptet, dass eine sofortige Verifizierung Ihrer Daten nötig sei, um den SumUp-Dienst weiterhin nutzen zu können. Die E-Mail wirkt seriös, enthält jedoch typische Merkmale eines Phishing-Versuchs:

  • Allgemeine Anrede wie „Sehr geehrter Kunde“

  • Ungewöhnliche Absenderadresse

  • Grammatik- und/oder Rechtschreibfehler

  • Links zu gefälschten Webseiten

  • Dringlichkeit durch knappe Fristen (z. B. binnen 48 Stunden)

Viele Händler:innen lassen sich durch die Eile verunsichern – und klicken auf den Link. In der Folge gelangen Login- oder Kontodaten in die Hände von Betrügern. Oft werden anschließend unerlaubte Abbuchungen vorgenommen.

Was tun bei unerwarteten Abbuchungen?

Wenn Sie bereits geschädigt wurden, stellt sich die zentrale Frage: Haben Sie Anspruch auf Rückerstattung?

Das hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon, ob grobe Fahrlässigkeit im Spiel war. Zahlungsdienstleister und Banken haften in der Regel nicht, wenn Kunden offenkundig riskantes Verhalten zeigen. Jedoch gilt:

Auch wenn eine Phishing-Mail besonders echt wirkte und keine erkennbaren Warnzeichen enthielt, kann ein Erstattungsanspruch bestehen – denn in solchen Fällen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. Dann sind die Chancen gut, Ihr Geld zurückzubekommen.

Unsere Expertise für Ihren Fall – deutschlandweit

Unsere auf digitales Zahlungsrecht spezialisierte Kanzlei unterstützt Betroffene von Phishing-Angriffen rund um SumUp professionell und engagiert. Wir übernehmen für Sie unter anderem:

  • Rückforderung abgebuchter Beträge

  • Korrespondenz mit SumUp

  • Geltendmachung von Schadensersatz und strafrechtlichen Schritten

Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten. Vertraulich, zügig und mit rechtlicher Klarheit.

von Anna-Christina vom Brocke
Anna-Christina vom Brocke

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Anna-Christina vom Brocke ist auch Bankkauffrau.

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