Phishing-Angriffe über Chat bei Booking.com
Uns sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen Kunden von Booking.com Opfer eines Phishing-Angriffs geworden sind. In dem Glauben eine gebuchte Urlaubsreise zu bezahlen, erfolgen die Zahlungen tatsächlich an kriminelle Täter. Gelangen die Täter dann noch an die Kreditkartendaten, ist das Risiko hoch, dass sogar noch weitere Abbuchungen von Konten erfolgen. Was zu tun ist, wenn Sie Opfer eines Phishing-Angriffs geworden sind, erfahren Sie hier.
Vermehrtes Auftreten von Phishing-Angriffen bei Booking.com
Sommerzeit ist Reisezeit. Viele Urlauber buchen ihre Reisen bequem online über den Anbieter Booking.com. Dies geht schnell und in der Regel problemlos. Das schnelle Buchen einer Reise machen sich Betrüger nun vermehrt zu eigen. Die betroffenen Kunden erhalten in einem vermeintlichen Chat mit Booking.com eine Nachricht, in welcher sie ihre Kreditkarten über einen Link zur Zahlung der Reise eingeben sollen. Die Nachricht sieht hierbei täuschend echt aus. Der gutgläubige Kunde gibt seine Daten ein. Wenig später muss er jedoch feststellen, dass von seinem Kreditkartenkonto Zahlungen abgegangen sind, die er so nicht freigegeben hat. Vor der Betrugsmasche warnt auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Verbraucherzentrale weist hier darauf hin, dass ein Phishing-Angriff nur schwer zu erkennen ist. In der Regel haben Phishing-Nachrichten Rechtschreibfehler, eine persönliche Anrede erfolgt nur selten. Sofern Sie sich als Kunde unsicher fühlen sollten, sollten Sie sich direkt an den Support von Booking.com wenden.
Richtiges Verhalten nach einem Phishing-Angriff
Opfer eines Phishing-Angriffs kann jeder werden. Sollten Sie festgestellt haben, dass von Ihrem Konto Abbuchungen gegangen sind, die sie nicht zuordnen können bzw. nicht freigegeben haben, sollten Sie umgehend Ihre Kreditkarte sperren. Hierfür steht der Sperrnotruf 116 116 Rund um die Uhr zur Verfügung.
Im nächsten Schritt sollten Sie Kontakt mit Ihrer Bank bzw. dem Kreditkarteninstitut aufnehmen und die Zahlungen reklamieren. Einige Banken haben dafür Formulare, die häufig online heruntergeladen werden können. Zudem sollten Sie Kontakt mit Booking.com aufnehmen und die unautorisierte Zahlung auch dort anzeigen.
Da Sie in Fällen des Phishings Opfer eines Betrugs geworden sind, sollten Sie zudem Anzeige bei der Polizei erstatten. Dies geht inzwischen auch online.
Was tun, wenn der Schaden nicht erstattet wird?
Nachdem die Reklamation bei der Bank bzw. dem Kreditkarteninstitut erfolgt ist, wird der Vorgang dort intern geprüft. Nicht selten erfolgt im Anschluss die Rückmeldung, dass die Abbuchungen nicht erstattet werden. Dies erfolgt meistens mit der Behauptung, dass der Kunde grob fahrlässig im Umgang mit seinen Sicherheitsdaten gehandelt habe. Dies steht jedoch nicht im Einklang mit dem Umstand, dass Phishing-Angriffe nur schwer zu erkennen sind, wie auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen angibt. Dass man Opfer eines Phishing-Angriffs geworden ist, wird meistens erst im Nachhinein sichtbar.
Wir in der Kanzlei haben täglich mit Fällen zu tun, in denen Kunden Opfer von Phishing-Angriffen geworden sind. Unsere Mandanten unterstützen wir hierbei bei der Durchsetzung aller Ansprüche.
Sollten auch Sie Opfer eines Phishing-Angriffs geworden sein, beraten wir Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kerstin Messerschmidt
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.