Phishing: Globales Betrugssystem aus China steckt hinter Betrugswelle
Bereits eine Vielzahl von Bankkunden sind Opfer von Phishing geworden. Hierbei erhalten die Kunden Benachrichtigen, wie beispielsweise: „Das Paket kann nicht zugestellt werden.“ In dem Glauben, mit DHL zu korrespondieren, klicken die Betroffenen dann auf den entsprechenden Link und geben Daten preis. Nach einem aktuellen Bericht der Tagesschau und Recherchen des BR handelt es sich hierbei um ein globales Betrugssystem. Die Schäden sind immens, die Täter nur selten greifbar. Wie die Geschädigten dennoch eine Möglichkeit auf Erstattung haben, erfahren Sie hier.
Tagesschau berichtet: Kriminelle aus China stecken hinter Betrugswelle
Das Thema Phishing ist allgegenwärtig, da es jeden treffen kann und schon viele getroffen hat. Die Täter versenden hierbei Nachrichten an arglose Bürger per SMS, WhatsApp oder Mail. In diesen werden sie aufgefordert, einen Link zu bestätigen, z.B. damit das von ihnen bestellte DHL-Paket zugestellt werden kann. Wenn der Empfänger solcher Nachrichten gerade tatsächlich auf ein Paket wartet, haben die Betrüger leichtes Spiel. Der Kunde klickt auf den Link im Vertrauen darauf, dass ihm im Anschluss sein Paket zugestellt werden kann.
Tatsächlich stammt dieser Link jedoch nicht von DHL, sondern von Betrügern. Bisher war es schwierig an die entsprechenden Hintermänner zu gelangen. Nunmehr ist es dem BR gemeinsam mit internationalen Partnermedien gelungen, mehrere Hintermänner des Phishing-Netzwerks ausfindig zu machen.
Die Betrüger nutzen hierbei eine Betrugssoftware, die die DHL-Website kopiert. Die Seite sieht daher täuschend echt aus. Für den Kunden ist es nicht erkennbar, dass es sich nicht um die echte Website von DHL handelt. Die Täter können dann nach den Recherchen des BR in Echtzeit mitlesen, wie die Kunden ihre Daten eingeben. Die Daten werden selbst dann gespeichert, wenn der Kunde diese wieder versucht zu löschen.
Eine Auswertung des BR ergab, dass im Zeitraum von Ende 2023 bis Sommer 2024, somit innerhalb von nur sechs Monaten, ca. 900.000 Menschen weltweit aufgrund der von den Betrügern gefälschten Websites ihre Kreditinformationen preisgaben. In Deutschland tippten etwa 20.000 Kunden ihre Kreditkartennummer auf der gefälschten Seite ein. Etwa 4.000 Kunden übermittelten zusätzlich einen Verifizierungs-Code ihrer Bank an die Betrüger. Folge hiervon ist, dass es den Tätern möglich ist, eine digitale Bankkarte zu erstellen und Zahlungen über „Google Pay“ und „Apple Pay“ vorzunehmen. Es werden dann Transaktionen mit der Bankkarte des Kunden vorgenommen, ohne dass er hiervon Kenntnis hat. Der Datendiebstahl wird in der Regel erst dann erkannt, wenn bereits Abbuchungen von dem Konto erfolgt sind.
Erstattungsanspruch gegen die Bank
Sind infolge des Phishing-Angriffs von dem Konto Abbuchungen vorgenommen worden, handelt es sich um sogenannte unautorisierte Zahlungsvorgänge. Die Betrüger sind in der Regel nicht greifbar. Nicht selten halten sich diese – wie die Recherchen des BR ergeben haben – im Ausland auf. Neben dem Anspruch gegen die Betrüger steht dem Geschädigten jedoch auch ein Anspruch gegen seine Bank zu. Die Banken lehnen eine Erstattung jedoch nicht selten mit der pauschalen Begründung ab, dass ihr System absolut sicher sei und der Kunde grob fahrlässig seine Daten offenbart habe. Wie die Recherchen des BR zeigen, ist diese Aussage so nicht haltbar.
Grobe Fahrlässigkeit liegt nur dann vor, wenn der Bankkunde die Umstände außer Acht lässt, die sich jedem hätten aufdrängen müssen. Die von den Betrügern gefälschten Seiten sehen aber täuschend echt aus. Wenn der Kunde dann noch auf ein Paket wartet, hat er zunächst keinen Grund, an der Textnachricht zu zweifeln. Die Anzahl der Geschädigten macht auch deutlich, dass es sich hier nicht um Einzelfälle handelt. Betroffene können gerade nicht erkennen, dass es sich um einen Betrug handelt. Für den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit besteht in einem solchen Fall wenig Raum.
Sind auch Sie Opfer eines Phishing-Betrugs geworden und Ihre Bank lehnt eine Erstattung ab? Dann buchen Sie einfach einen Termin zu einer kostenlosen Erstberatung bei uns. Wir beraten Sie gerne.

Kerstin Messerschmidt
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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