Phishing-Mails gegen Sparkassen-Kundschaft – was können Sie jetzt tun?
Aktuell ist vor einer neuen Phishing-Welle, die gezielt Sparkassen-Kundinnen und -Kunden betrifft, zu warnen. Kriminelle verschicken E-Mails, in denen behauptet wird, es habe mehrere fehlgeschlagene Login-Versuche auf Ihrem Konto gegeben. Die Nachricht suggeriert, Ihr Konto sei „vorübergehend eingeschränkt“ und Sie müssten sich „sofort über das sichere Portal“ verifizieren. Solche vermeintlichen Sicherheitswarnungen enthalten häufig Fehler – etwa kleingeschriebene Anreden wie „kundin“, eine allgemeine statt persönliche Ansprache, sowie Links, die auf betrügerische Webseiten führen.
Wenn Sie auf einen Link geklickt oder persönliche Daten preisgegeben haben, empfiehlt sich sofortiges Handeln: Ändern Sie Ihre Zugangsdaten umgehend, informieren Sie Ihre Sparkasse, und erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei.
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten für Betroffene
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Schnelle Datenkontrolle und Sicherung
Ändern Sie unverzüglich Ihre Zugangsdaten für Online-Banking – idealerweise auf einem anderen, sicheren Gerät. -
Bank informieren und Konto sichern
Kontaktieren Sie Ihre Sparkasse sofort, damit unautorisierte Zugriffe verhindert und ggf. ein Rückruf veranlasst werden können. Die Sparkasse übernimmt oft eine schnelle Sperrung. -
Anzeige bei der Polizei erstatten
Bei finanziellem Schaden oder Verdacht auf Identitätsdiebstahl sollten Sie Strafanzeige erstatten – das ist auch wichtig für mögliche Rückforderungen oder Versicherungsleistungen. -
Verbraucherzentrale und Phishing-Report nutzen
Sie können Phishing-Mails zur Analyse an die Verbraucherzentrale weiterleiten (z. B. über deren Phishing‑Radar). -
Schadsoftware ausschließen
Führen Sie auf Ihrem Gerät einen vollständigen Virenscan durch, um sicherzustellen, dass keine Trojaner oder Spyware installiert wurden.
Sie haben somit mehrere Wege zur Verfügung: unmittelbaren Schutz organisieren, rechtliche Schritte einleiten und zugleich auf Aufklärung setzen.
Unsere Leistungen für Sie in diesem Fall
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Persönliche Beratung – Wir klären, welche Schritte in Ihrer individuellen Situation sinnvoll sind, z. B. bei finanziellen Schäden oder Zugangsdaten-Leaks.
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Koordination mit Sparkasse und Ermittlungsbehörden – Wir unterstützen bei Mitteilungen an die Bank, bei der Sperrung oder Rückbuchung und begleiten Sie bei der Strafanzeige.
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Rechtsdurchsetzung – Wir prüfen z. B. Ansprüche auf Rückerstattung, verlangen Herausgabe unrechtmäßig erlangter Gelder und vertreten Sie
Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da
Wenn Sie betroffen sind, zögern Sie nicht – Ihre telefonische Erstberatung bei uns ist kostenlos. Auch online können Sie bequem einen Termin buchen. Damit erhalten Sie umgehend rechtliche Orientierung und konkrete Hilfestellung.
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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