04. November 2019

PIM Gold: E-Mail-Kontakt zu Polizei und Insolvenzverwaltung

Die rund 10.000 geprellten Anleger der insolventen PIM Gold und Scheideanstalt GmbH und Premium Gold Deutschland (PGD) müssen sich derzeit in Geduld üben. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter berichtete, ist der Beginn des ordentlichen Insolvenzverfahrens nicht vor Anfang Dezember 2019 zu erwarten. Und erst dann können Gläubiger ihre Ansprüche anmelden.

Auf der Internetseite der PIM Gold findet sich derzeit lediglich eine Bekanntmachung des Insolvenzverwalters, in der aktuell (und zukünftig) über den Stand der Dinge informiert wird. Doch viel kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bekanntgegeben werden, da bislang weder das Insolvenzverfahren eröffnet ist, noch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind. Aufgrund der hohen Anzahl von Gläubigern, werden die Anleger auf der Website außerdem explizit darum gebeten, von Einzelanfragen an die Insolvenzverwaltung abzusehen.

E-Mail-Adresse bei der Polizei

Wer sich allerdings mit Hinweisen zum Verfahren mit den Ermittlungsbehörden in Verbindung setzen will, der wird auf eine eigens bei der Polizei Hessen eingerichtete E-Mail-Adresse verwiesen, mit den folgenden Anweisungen:

Sofern Sie mit den Ermittlungsbehörden in Kontakt treten wollen, können Sie dies über ein eigens dafür eingerichtetes E-Mail-Postfach tun:

gold-zk20.ppsoh@polizei.hessen.de

Bitte machen Sie hierbei folgende Angaben:

  • Ihren vollständigen Namen,
  • Ihre Postanschrift und
  • Ihre Vertragsnummer(n).

Die Polizei wird Sie kontaktieren und um weitere Informationen bitten, sofern aufgrund Ihrer Angaben ein Verfahrensbezug festgestellt werden kann.

E-Mail-Adresse der Insolvenzverwaltung

Wer sich direkt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja in Verbindung setzen will, kann das über die E-Mail-Adresse anleger-pim@eisner-rechtsanwaelte.com tun. Allerdings wird an gleicher Stelle direkt klargestellt, dass Anfragen zum Stand der Forderungsanmeldung aufgrund der hohen Zahl der Gläubiger nicht beantwortet werden können.

In solch großangelegten Insolvenzfällen ist es als Geschädigter sowieso ratsam, jegliche Kommunikation (nicht zuletzt zur garantierten Einhaltung sämtlicher Fristen) von einem Anwalt übernehmen zu lassen. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht habe ich schon in zahllosen Insolvenzverfahren die Interessen meiner Mandanten erfolgreich vertreten. Gerne stehe ich auch Ihnen zur Seite, um möglichst große Teile Ihres investierten Geldes zu retten. In einer kostenlosen Erstberatung beantworte ich Ihnen hierzu gerne Ihre Fragen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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