12. Oktober 2019

PIM Gold ist insolvent

Der Skandal um die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH aus dem hessischen Heusenstamm reißt nicht ab. Medienberichten zufolge hat das Unternehmen Insolvenz beim Amtsgericht Offenbach beantragt. Von der Insolvenz betroffen ist neben der PIM Gold GmbH scheinbar auch ihre Vertriebsgesellschaft, die Premium Gold Deutschland (PGD).

10.000 Anleger möglicherweise betroffen

Nach Angaben des vom Amtsgericht Offenbach vorläufig eingesetzten Insolvenzverwalters könnten von dem mutmaßlichen Betrug bei PIM Gold mindestens 10.000 Anleger betroffen sein. Scheinbar handelt es sich hierbei hauptsächlich um Kleinanleger.  

Seit Wochen geistert der PIM Gold-Anlageskandal schon durch die Medien. Rund 3,4 Tonnen Gold mit einem Marktwert von rund 150 Millionen Euro wurden den Anlegern in den vergangenen zehn Jahren verkauft. Inzwischen wird jedoch angenommen, dass es sich hierbei um ein Schneeballsystem handelte und ein Großteil des Goldes gar nicht existiert. Wir berichteten bereits über den Betrugsverdacht und aktuellen Ermittlungsstand im Zusammenhang mit PIM Gold. Den entsprechenden Artikel dazu finden Sie hier.

Insolvenzverfahren zieht sich hin

Die Entscheidung über die Insolvenz zieht sich scheinbar hin, da das Amtsgericht nachträglich noch weitere Unterlagen angefordert haben soll. Eingereicht wurden bislang die Anträge für PIM und PGD. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter berichtet, ist der Beginn des ordentlichen Insolvenzverfahrens für Anfang Dezember zu erwarten. Erst dann können Gläubiger ihre Ansprüche anmelden. Derzeit würden die rechtlichen Verhältnisse der PIM Gold GmbH und der Premium Gold Deutschland (PGD) geprüft. Gleichzeitig versuche man, vorhandene Vermögenswerte für die Insolvenzmasse zu sichern.

Mindestens 10.000 Anleger könnten vom PIM-Gold-Skandal betroffen sein. Es wird erwartet, dass bis zur Auszahlung einer möglichen Quote einige Jahre vergehen könnten. Das liege laut dem Insolvenzverwalter zum einen an der hohen Zahl an Gläubigern, zum anderen an den erforderlichen Maßnahmen zur Massenrealisierung.

Wenn auch Sie zu den Anlegern bei der PIM Gold und Scheideanstalt GmbH zählen, gilt es inzwischen also nicht nur, Ihre Ansprüche gegen die Hintermänner des Goldanbieters wegen Betrugs geltend zu machen und Vermittler in Regress zu nehmen. Nun muss auch die Verfahrensweise des Insolvenzverfahrens beachtet werden. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung mit Insolvenzverfahren und berate Sie hierzu gerne, um sicherzustellen, dass Sie so viel Ihres angelegten Kapitals wie möglich retten können. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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