19. November 2021

Polarisierendes Urteil des LG Berlin: Bank soll Negativzinsen zurückzahlen

Gemäß dem Urteil des LG Berlin vom 28.10.21 (Az.: 16 O 43/21) verlangt die Sparda Bank Berlin unzulässige Negativzinsen von Kunden, die dort ein Tagesgeld- oder Girokonto mit einem Guthaben von mehr als 25.000 Euro unterhalten. Das Gericht verurteilte das Geldinstitut zur Rückzahlung der erhobenen Negativzinsen von 0,5 Prozent. Gegen das Vorgehen der Bank hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) geklagt. Die Verwahrung von Einlagen, etwa auf dem Girokonto, sei keine besondere Leistung, die es zu entlohnen gelte. Denn ohne Geld zu verwahren, könne schließlich auch kein Girokonto betrieben werden.

VZBV klagt in vier weiteren Fällen

Dies ist nicht der einzige Fall, in dem die Verbraucherzentrale geklagt hat: Über das ganze Bundesgebiet verteilt sind vier weitere Klagen des VZBV gegen Geldhäuser anhängig. Da immer mehr Banken Strafzinsen von ihren Kunden verlangen, könnten Urteile wie das des Berliner Landgerichts weitreichende Konsequenzen haben. Medienberichten zufolge erheben in Deutschland inzwischen 525 Finanzinstitute solche Verwahrentgelte. Das gilt zwar in erster Linie für Neukunden, doch auch bei Bestandskunden versuchen die Banken, bestimmte Vereinbarungen durchzusetzen.

Gegen den Beschluss des LG Berlin hat die Sparda Bank Berlin inzwischen Berufung eingelegt. Das Urteil stehe der bisherigen Rechtsprechung entgegen und würde die gesamte Finanzbranche treffen, so die Bank. In anderen Bundesländern gab es teilweise Gerichtsurteile zugunsten der Geldhäuser. Im Fall der Sparda Bank bleibt nun abzuwarten, wie das Oberlandesgericht in dem Berufungsverfahren entscheidet.

Ähnliche Urteile zu erwarten?

Es ist jedoch kaum damit zu rechnen, dass dieses Urteil ein Einzelfall bleiben wird. Ist ein solches Urteil einmal gefällt, ziehen regelmäßig andere Gerichte in ihrer Rechtsprechung nach. Nur der BGH kann abschließend entscheiden, ob Banken Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten verlangen dürfen oder nicht. Sollte das oberste deutsche Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Strafzinsen rechtswidrig erhoben wurden, drohen den Banken Rückzahlungen in Milliarden-Höhe. In dem Fall wäre es denkbar, dass die Geldhäuser versuchen, an anderer Stelle höhere Einnahmen zu generieren, etwa über höhere Kontogebühren. Ebenso könnte es vermehrt zu Fusionen der Geldinstitute kommen. Je größer eine Bank ist, umso günstiger kann sie Anleihen ausgeben.

Während das Berliner Urteil aus Verbrauchersicht sehr zu begrüßen ist, gibt es aus Wirtschaftskreisen auch Kritik an der Entscheidung. Sollte bundesweit der Entscheidung der Berliner Richter gefolgt werden, könne das die Banken destabilisieren und die Marktwirtschaft schädigen. Wenn Banken die Negativzinsen nicht mehr an ihre Kunden weitergeben dürften, könne die klassische Bankeinlage als Produkt nicht länger bestehen, denn die Bankkonditionen würden dann nicht den tatsächlichen Marktbedingungen entsprechen. Banken und Sparkassen begründen die Weiteberechnung der Negativzinsen an ihre Kunden mit dem anhaltenden Niedrigzins und den Negativzinsen von 0,5 Prozent, die sie der Europäischen Zentralbank (EZB) für kurzfristige Einlagen zahlen müssen.

Freibeträge werden nicht an Kunden weitergegeben

Diese Argumentation halten wir für unzutreffend. Immerhin werden den Banken von der EZB Freibeträge für Einlagen gewährt. Wie hoch diese Freibeträge jeweils sind, wird von den Banken nicht kommuniziert, und sie werden bei der Erhebung der Verwahrgelder von den Kunden auch nicht berücksichtigt.

Betroffene Kunden sollten daher der Erhebung von Negativzinsen vorsorglich erstmal widersprechen. In Anlehnung an das BGH-Urteil im April dieses Jahres, laut dem unrechtmäßig erhobene Kontogebühren erstattet werden müssen, ist das auch in Bezug auf Negativzinsen ein wichtiger erster Schritt. Viele Verbraucher scheuen sich jedoch davor, aus Angst, ihr Konto dann nicht mehr nutzen zu können. In unserer Kanzlei stehen wir Ihnen diesbezüglich gerne beratend zur Seite. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihren Vertrag, die Mitteilung über die Erhebung von Negativzinsen der Bank und beraten Sie zum besten Vorgehen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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