19. Juli 2019

Positive Bilanz für Geschädigte der Lehmann-Insolvenz

Insgesamt über eine Milliarde € haben Anleger aufgrund der Insolvenz von Lehman Brothers verloren. Dabei wurden die Zertifikate häufig sicherheitsorientierten Anlegern, vor allem Senioren, als sichere Geldanlage verkauft, ohne sie angemessen über die Risiken des Investments aufzuklären. Gerne wurden sie zum Zwecke der Altersvorsorge empfohlen. Obwohl die finanziellen Schwierigkeiten von Lehman Brothers bekannt waren, klärten viele Banken ihre Kunden nicht darüber auf, sondern empfahlen die Zertifikate auch weiterhin.

Falschberatung durch Banken

Schon zu Beginn des Jahres 2008 war vorhersehbar, dass die US-Investmentbank finanzielle Schwierigkeiten hatte. Dennoch empfahlen viele Banken den Anlegern noch im selben Jahr die Investition in Lehman-Zertifikate und klärten sie nicht über die damit verbundenen Risiken auf.

Die Folge einer fehlenden Aufklärung durch die Banken, begründet einen Schadensersatzanspruch seitens der Anleger. Wird dieser bestätigt, erhalten Lehman-Geschädigte ihr gesamtes eingesetztes Kapital zzgl. Zinsen von der Bank zurück.

Zahlreiche Urteile verschiedener Gerichte belegen inzwischen das Fehlverhalten der Banken, die Anleger nur selten über die erheblichen Risiken aufklärten, die ein solches Zertifikat mit sich bringt. So entschied das Landgericht Hamburg beispielsweise, dass eine Bank darüber informieren muss, dass im Falle einer Insolvenz von Lehmann Brothers das Einlagesicherungssystem nicht greife. Darüber hinaus hatten die Banken verschwiegen, dass sie für die Vermittlung der Zertifikate Provision bekamen.

Unter den Opfern der Pleite waren viele Senioren

Inzwischen haben zahlreiche Gerichte Banken zu Schadensersatz verurteilt. Grund: mangelnde Aufklärung. Kunden, die nach einer sicheren Investitionsmöglichkeit suchten, wurde in den Verkaufsgesprächen von einem Festgeldkonto abgeraten. Stattdessen bot die Bank ihnen die Lehman-Zertifikate als Anlage an, die ähnlich sicher wie Festgeld seien. Dabei wurden die Zertifikate häufig an Senioren verkauft, die eigentlich nach einer risikoarmen Anlage suchten. Im Banker-Slang wurden sie gerne als „AD-Kunden“ bezeichnet: alt und doof.

Zahlungen an Geschädigte durch Insolvenzverwalter

Veröffentlichte Zahlen der niederländischen Tochtergesellschaft Lehmann Brothers Treasury zeigen inzwischen, dass die Geschädigten der Lehmann-Pleite im Allgemeinen noch relativ glimpflich davongekommen sind. Der Insolvenzverwalter hat inzwischen die Abschlusszahlungen an Geschädigte vorgenommen: bis zu 42 % des Wertes zum Zeitpunkt der Insolvenz gab es zurück.

Immer wieder kommt es zu Falschberatung seitens der Banken oder Anlageberater. Wie im vorliegenden Fall haben Geschädigte dann ggf. die Möglichkeit, nicht darauf warten zu müssen, ob sie aus der Insolvenzmasse Teile ihrer Verluste erstattet bekommen, sondern einen Schadensersatzanspruch gegenüber der beratenden Bank anmelden zu können. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, ob in Ihrem Fall ein solcher Schadensersatzanspruch besteht.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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