16. September 2025

Post vom Inkassobüro: Was tun?

Große Unternehmen bedienen sich bei der Forderungseintreibung nicht selten eines Inkassobüros. Unabhängig davon, ob die Forderung besteht oder nicht, ist schnelles Handeln geboten. Ein einfaches Ignorieren solcher Schreiben kann später teuer werden. Wie Sie sich bei Erhalt eines Inkassoschreibens richtig verhalten und welche Schritte zu unternehmen sind, erfahren Sie hier.

Inkassoschreiben bei berechtigter Forderung

Es kann im Grund jedem passieren: Eine Rechnung wird nicht pünktlich bezahlt. Erhält man daher Post vom Inkassobüro, sollte das Schreiben auf keinen Fall einfach zur Seite gelegt und nicht weiter beachtet werden. Vielmehr ist es geboten, die Rechnung zeitnah zu begleichen. Andernfalls erhöhen sich nämlich Zinsen und Inkassokosten. Auch könnte ein SCHUFA-Eintrag drohen. Aber Vorsicht ist geboten! Allein der Umstand, dass das Inkassobüro behauptet, dass eine Forderung besteht, bedeutet nicht, dass dies auch tatsächlich der Fall ist. Wer eine Handyrechnung von Vodafone bezahlen soll, obwohl er dort nie Kunde war, sollte sich die Zahlung nochmals überlegen. Auch können Ansprüche bereits verjährt sein. Bei Unsicherheiten sollte zeitnah anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Inkassoschreiben bei unberechtigter Forderung

Sofern man ein Inkassoschreiben erhält und die Forderung unberechtigt ist, ist es ebenfalls wichtig, sich umgehend darum zu kümmern. Zwar möchte man gerne glauben, dass es sich lediglich um einen Irrtum handelt und sich die Angelegenheit von selbst regeln wird. Aus der Praxis wissen wir jedoch, dass dies selten der Fall ist. In der Regel folgen weitere Inkassoschreiben. Wird auch darauf nicht reagiert, folgt nicht selten ein gerichtliches Mahnverfahren. Spätestens hier muss man aktiv werden und sollte sich zeitnah an einen Anwalt wenden. Denn wenn erst einmal ein Vollstreckungsbescheid existiert, kommt es nicht mehr darauf an, ob die Forderung tatsächlich besteht oder nicht. Dann muss gezahlt werden. Daher sind hier dringend die Fristen zu beachten. Wird auch hier weiterhin nicht bezahlt, droht die Zwangsvollstreckung sowie ein SCHUFA-Eintrag. Dies sollte unbedingt vermieden werden.

Wie wir Ihnen bei Inkassoschreiben helfen können

Haben auch Sie Post vom Inkassobüro bekommen und wissen nicht, wie Sie hier vorgehen sollen? Dann buchen Sie zeitnah einen Termin zur kostenlosen Erstberatung bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

von Kerstin Messerschmidt
Kerstin Messerschmidt

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.


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