15. April 2020

Post vom Insolvenzverwalter an Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft

Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG haben wieder Post vom Insolvenzverwalter bekommen.

Unter Fristsetzung verlangt der Insolvenzverwalter die Rückzahlung der an sie ausbezahlten Einlage und erhaltener Ausschüttungen.

Juristischer Hintergrund der Forderung des Insolvenzverwalters ist eine sogenannte „Insolvenzanfechtung“.

Insolvenzverwalter können Zahlungen eines Schuldners (Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG) an einen Gläubiger (das sind Sie) nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen zurückverlangen.

Das Vorliegen der für eine Anfechtung erforderlichen Voraussetzungen ist jedoch stets kritisch zu überprüfen.

Wir sehen regelmäßig Verteidigungsstrategien, die auch in Ihrem Fall erfolgreich sein könnten:

Oftmals kann die Höhe der geltend gemachten Rückforderung angegriffen werden.

Betroffene können sich auch auf eine sogenannte Entreicherung berufen.

Zahlreiche andere Verteidigungsstrategien können sich aus Ihrem jeweiligen Einzelfall ergeben.

Nach Erhalt eines Anfechtungsschreibens sollte die behauptete Forderung daher niemals ungeprüft beglichen werden.

Rechtsanwältin Lenné, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, die betroffene Anleger betreut, erklärt: „Wir empfehlen Betroffenen anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da fraglich ist, ob es sich bei den an die Anleger erfolgten Auszahlungen tatsächlich um zurück zu zahlende Leistungen handelt.“

Wir sind mit solchen Anfechtungen in Insolvenzverfahren vertraut.  Regelmäßig arbeiten wir an Insolvenzverfahren mit und verfügen daher als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht über weitreichende Erfahrungen.

Wer eine Rückzahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters erhalten hat, sollte diese über uns prüfen lassen. Nutzen Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung zum Kennenlernen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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