22. November 2022

Post von der Polizei: Ermittlungsverfahren wegen CBD-Hanf?

Die Abkürzung „CBD“ steht für Cannabidiol. Es handelt sich um eine natürlich vorkommende Verbindung aus der Blüte der Cannabispflanze (Hanf). CBD-Produkte werden mittels verschiedener Extraktionsverfahren aus Hanfblüten hergestellt und sollen einen THC-Gehalt (Tetrahydrocannabinol) von unter 0,2% beinhalten. CBD-Produkte werden mittlerweile in Kiosken, Tankstellen oder anderen Geschäften verkauft und sind oftmals illegal.

Der Verkauf und Erwerb und damit auch der Besitz von Cannabisprodukten (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) ist nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) grundsätzlich strafbar.

Verkäufer erwartet sogar ein Strafverfahren wegen illegalen gewerblichen Handel von Betäubungsmitteln. Es droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr (gem. §29 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 BtMG).


Aktuell führen die Rauschgiftkommissariate mehrere Verfahren gegen Gewerbetreibende, bei denen Durchsuchungsmaßnahmen und Sicherstellungen durchgeführt wurden.

Unser Rat:

Wir raten den Beschuldigten, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

In jedem Fall raten wir vor einer Aussage bei der Polizei, über einen Strafverteidiger Akteneinsicht zu nehmen.
Nur so besteht für die Beschuldigten Waffengleichheit mit den Ermittlungsbehörden. Gerne können wir für Sie Akteneinsicht beantragen.

Bei weiteren Fragen zu einer Verteidigung durch die Anwaltskanzlei Lenné vereinbaren Sie gerne einen Termin zur kostenfreien Erstberatung.

 

Claudia Lenné
Claudia Lenné

Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Lenné ist auch Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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