14. Oktober 2022

Post wegen Google Fonts von Rechtsanwalt Kilian Lenard sowie der RAAG-Kanzlei

Derzeit befragen uns täglich Mandanten, weil sie eine Abmahnung bekommen haben. Ihnen wird von Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin für seinen Mandanten - einen Herrn Martin Ismail - eine Persönlichkeitsrechtsverletzung aus dem Datenschutzrecht vorgeworfen. Martin Ismail soll als Mitglied einer Interessengemeinschaft Datenschutz handeln. Konkret wird eine Datenschutzverletzung durch Nutzung von Google Fonts auf Internetseiten gerügt.

Ebenso fordert die RAAG-Kanzlei aus Meerbusch, angeblich im Auftrag eines Herrn Wang Yu, in großem Stil Nutzer von Google Fonts zur Zahlung von Schmerzensgeld sowie angeblich entstandener Rechtsanwaltskosten auf.

Was verbirgt sich hinter Google Fonts?

Google Fonts ist ein Verzeichnis mit Schriftarten, welches Google Betreibern von Internetseiten zur freien Nutzung bereitstellt. Dabei bietet Google Fonts die Möglichkeit, Schriften auf der Website einzubinden, ohne diese auf den eigenen Server hochzuladen. Hierbei werden jedoch bei einem Aufruf der Website durch einen Seitenbesucher die entsprechenden Schriften über einen Google-Server nachgeladen. Dann würden, so der Vorwurf in der Abmahnung, auch Daten von Seitenbesuchern an Google übertragen werden.

Datenschutz ist wichtig – bei Verletzungen kann Bußgeld drohen

Je nachdem, wie Sie Google Fonts in Ihre Internetseite eingebunden haben, kann dies tatsächlich von datenschutzrechtlicher Relevanz sein. Darum müssen Sie sich schnellstmöglich kümmern.

Datenschutzbehörden können datenschutzrechtliche Verstöße mit Bußgeldern ahnden. Immer wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten, müssen Sie also unbedingt sicherstellen, dass Sie die Vorgaben der Datenschutzgesetzte einhalten.

Forderungen der Abmahnkanzleien regelmäßig unbegründet

Zwar können Datenschutzverstöße mit einem Bußgeld geahndet werden, die von den genannten Kanzleien geltend gemachten Schadensersatzansprüche sind jedoch regelmäßig unbegründet und können daher abgewehrt werden. Dies liegt unter anderem daran, dass das Vorgehen als rechtsmissbräuchlich zu bewerten ist und zudem in jedem Einzelfall die Entstehung eines konkreten Schadens nachgewiesen werden muss. Die uns bekannten Ausführungen der angeblichen Mandanten erfüllen diese Voraussetzung oftmals nicht.

 

Wenn Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung von Google Fonts erhalten haben, dann muss guter Rat nicht teuer sein. Nutzen Sie zunächst unsere kostenlose Erstberatung.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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