26. August 2013

Postbank AG legt Bundesgerichtshof Revisionsbegründung vor

Mit Schriftsatz vom 16.08.2013, bei uns in der letzten Woche eingegangen, hat die Postbank nun beim Bundesgerichtshof begründet, weshalb die von ihr berechnete Kreditbearbeitungsgebühr doch zulässig sein soll.

Das Aktenzeichen des Bundesgerichtshofs lautet: XI ZR 170/13. Die Postbank lässt sich von Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Matthias Siegmann vertreten.

Die Revisionsbegründung ist 81 Seiten lang und setzt sich mit allen relevanten Argumenten auseinander.

Am Amtsgericht Bonn und auch in zweiter Instanz am Landgericht Bonn hatten wir den Kläger bereits erfolgreich vertreten. Beide Gerichte stellten fest, dass die Postbank die erhobene Kreditbearbeitungsgebühr erstatten muss.

Nun wird es voraussichtlich mehrere Monate dauern, bis der Bundesgerichtshof sich mit dem Fall beschäftigt. Eine Entscheidung erwarten wir nicht mehr in diesem Jahr.

Rechtsanwalt Lenné: "Ich bin nach den Erfolgen in den vorherigen Instanzen optimistisch, dass auch der BGH unserer Auffassung folgt und die Gebühr für unzulässig erklärt."

Zwei Umstände sind leider heute schon zu befürchten:

  • Verliert die Bank, werden Bankkunden nicht automatisch entschädigt. Nur wer selbst aktiv wird, hat eine Chance sein Geld zurückzuholen.
  • Unabhängig davon welche Partei Recht bekommt, wird das Urteil möglicherweise keine Klarheit für die Vertragsgestaltungen anderer Banken bringen - selbst bei der Postbank gibt es mehrere, unterschiedliche Vertragsgestaltungen.

Wir werden regelmäßig über Neuigkeiten zu den von uns geführten Verfahren berichten.

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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