11. März 2014

Problematische Widerrufsbelehrung - SKG Bank erstattet Vorfälligkeitsentschädigung

In einem von uns geführten Rechtsstreit, hat die SKG Bank nachgegeben und will die durch uns geforderte Rückerstattung der berechneten Vorfälligkeitsentschädigung nun vornehmen. Unser Mandant bekommt sein gesamtes Geld zurück.

Was war passiert?

In dem hier vorliegenden Fall wurde ein Darlehensvertrag aufgrund einer Immobilienveräußerung vorzeitig abgelöst. Die SKG Bank berechnete der Darlehensnehmerin hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Unsere Prüfung ergab, dass die zum Verbraucherdarlehen erteilte Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Die Darlehensnehmerin konnte daher auch heute noch ihr Darlehen widerrufen.

Aufgrund des wirksamen Widerrufs sind alle geleisteten Zahlungen im Darlehensverhältnis rückabzuwickeln. Somit kann auch die Erstattung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden.

Die SKG Bank weigerte sich zunächst, den Widerruf der Darlehensnehmerin zu akzeptieren. Nach einigem Schriftverkehr mit uns hat die SKG Bank aber nun nachgegeben und wird der Darlehensnehmerin ihre Vorfälligkeitsentschädigung vollständig erstatten, ebenso die Kosten unserer Inanspruchnahme.

Wenn auch Sie überprüfen lassen möchten, ob für Sie ein Anspruch auf Erstattung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung besteht oder Sie sich vorzeitig von Ihrem Darlehen lösen können, kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Ihre Ansprechpartner bei uns sind Rechtsanwalt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht, und Rechtsanwalt Daniel Kutz.

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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