27. Juni 2025

Probleme mit der ADAC-Kreditkarte der Solaris SE – Was betroffene Verbraucher jetzt wissen müssen

Seitdem die Solaris SE (ehemals Solarisbank AG) als Emittentin der ADAC-Kreditkarte auftritt, häufen sich Berichte über Schwierigkeiten im Zusammenhang mit unautorisierten Kreditkartenzahlungen, Rückerstattungen und der Kommunikation mit dem Institut. Zahlreiche Kunden wenden sich mit ähnlichen Erfahrungen an unsere Kanzlei – insbesondere dann, wenn Rückbuchungen verweigert und Sicherheitsverantwortlichkeiten pauschal auf die Karteninhaber abgewälzt werden.

Standardabwehr: Verweis auf Mastercard Secure und angebliche grobe Fahrlässigkeit

In vielen Fällen lehnt die Solaris SE eine Erstattung unautorisierter Abbuchungen unter Verweis auf das sogenannte Mastercard-Secure-Verfahren ab. Dieses Sicherheitsverfahren soll Kreditkartenzahlungen im Internet besonders schützen. Die Solaris SE argumentiert, dass Transaktionen, die über dieses Verfahren autorisiert wurden, vom Karteninhaber selbst oder jedenfalls mit dessen grob fahrlässiger Mitwirkung erfolgt sein müssten.

Betroffenen wird dabei häufig vorgeworfen, sie seien unsorgfältig mit ihren Zahlungsdaten umgegangen oder hätten Dritten leichtfertig Zugriff auf ihre Karte gewährt. Dass dies tatsächlich zutrifft, lässt sich in vielen Fällen nicht belegen – und hier wird anwaltlicher Rat nützlich.

Besonders brisant: Abbuchungen über neu ausgestellte Karten

Ein besonders kritischer Aspekt betrifft Fälle, in denen die Solaris SE selbst eine Kreditkarte wegen vermuteter Phishing-Aktivitäten gesperrt und dem Kunden im Anschluss automatisch eine neue Karte ausgestellt hat. Auf den Kreditkartenabrechnungen finden sich dann jedoch teils unautorisierte Abbuchungen, die mit der neuen – dem Kunden zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegenden – Karte erfolgt sein sollen, so berichten unsere Mandanten über irritierende Abrechnungen..

Das bedeutet: Die entsprechenden Kartendaten lagen zu diesem Zeitpunkt ausschließlich bei der Solaris SE vor. Die betroffenen Kunden konnten diese Daten weder eingeben noch an Dritte weitergegeben haben – ein Umstand, der den pauschalen Vorwurf der groben Fahrlässigkeit erheblich erschüttern kann.

Rechtlicher Handlungsbedarf: Rückerstattung nach unserer Einschätzung oft durchsetzbar

Die Solaris SE ist als kartenausgebendes Institut verpflichtet, unautorisierte Zahlungen zu erstatten – sofern der Kunde seinerseits nicht grob fahrlässig im Umgang mit Sicherheitsdaten gehandelt hat (§ 675u BGB). Die Beweislast für ein grob fahrlässiges Verhalten liegt grundsätzlich bei der Bank. Nach unserer Einschätzung und bisherigen Mandatsfällen lassen sich die pauschalen Argumentationen der Solaris SE juristisch nicht halten.

Betroffene Kunden haben daher häufig gute Chancen, ihre Forderungen erfolgreich durchzusetzen – zunächst außergerichtlich, im Einzelfall aber auch gerichtlich. Wichtig ist dabei eine frühzeitige rechtliche Bewertung und die sorgfältige Aufbereitung des konkreten Sachverhalts.

Unsere Empfehlung: Frühzeitig rechtliche Unterstützung einholen

Wenn Sie von unautorisierten Abbuchungen betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei ist mit der rechtlichen Bewertung derartiger Konstellationen vertraut und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – kompetent, effizient und mit dem notwendigen juristischen Nachdruck.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls.

von Anna-Christina vom Brocke
Anna-Christina vom Brocke

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Anna-Christina vom Brocke ist auch Bankkauffrau.

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