29. September 2014

Prozess gegen Republik Argentinien – BGH verhandelt am 24.02.2015

Schon wiederholt – siehe zum Beispiel hier unsere Pressemeldung aus dem Jahr 2008 - haben wir für Anleihe-Gläubiger gegen den Staat Argentinien erfolgreich geklagt, weil Argentinien mit seinen Rückzahlungsverpflichtungen in Verzug gekommen war. Eine Vielzahl deutscher Kapitalanleger musste hier erfahren, dass Staatsanleihen keine sicheren Anlagen sein müssen.

Wenigstens das: Prozesse gegen das Land Argentinien waren möglich, weil in den maßgeblichen Anleihebedingungen deutsches Recht und Frankfurt am Main als Gerichtsstand für Prozesse vereinbart worden war.

Lange Zeit waren diese Prozesse so eindeutig, dass die Berufungsinstanzen die Revision zum Bundesgerichtshof gar nicht erst zuließen. Argentinien wurde regelmäßig zur Zahlung verurteilt.

Argentinien hat nun aber in einem von uns für einen deutschen Kapitalanleger geführten Prozess zwei neue Rechtsgutachten renommierter Rechtswissenschaftler vorgelegt. Mit denen soll – vereinfacht gesprochen – belegt werden können, dass es mittlerweile anerkannt sein soll, dass eine Gläubigermehrheit eine Gläubigerminderheit an eine Umschuldungsvereinbarung binden kann.

Argentinien hatte den Inhabern der Staatsanleihen nämlich einen Umtausch der Anleihe gegen eine mit schlechteren Konditionen angeboten. Eine Gläubigermehrheit akzeptierte die schlechteren Anleihebedingungen.

Doch die von uns vertretenen Anleger hatten die ungünstigen Umtauschangebote abgelehnt und bestanden auf vollständige Rückzahlung ihrer Gelder. Mit dem Verhalten der Gläubigerminderheit war Argentinien nicht einverstanden, weil es sich dadurch bei der Sanierung seines Staatshaushalts beeinflusst sah.

Rechtsanwalt Lenné erwartet: „Auch die neuen Rechtsgutachten werden Argentinien nicht weiterhelfen. Argentinien wird seine Schulden so begleichen müssen, wie es vertraglich auch mit der Gläubigerminderheit vereinbart worden ist. Wie sich die Gläubigermehrheit verhält, ist nicht maßgeblich.“

So endete der Prozess auch in der Berufungsinstanz. Argentinien unterlag zum größten Teil.

Am 24.02.2015 wird sich nun der Bundesgerichtshof mit der Thematik befassen müssen.

 

Auch Sie wollen gegen einen großen Gegner vorgehen? Darin sind wir erfahren – kontaktieren Sie uns einfach.

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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