08. Juli 2025

Prüft meine Bank beim Überweisen den Empfängernamen?

Die EU führt ab dem 9. Oktober 2025 verpflichtend die sogenannte „Empfängerüberprüfung“ (IBAN‑Name‑Check) ein. Das bedeutet: Beim Auslösen einer SEPA‑Überweisung gleicht Ihre Bank (und die empfangende Bank) automatisch die von Ihnen eingegebene Empfänger-IBAN mit dem dort hinterlegten Namen ab. Stimmen die Angaben überein, sehen Sie ein positives Signal – ansonsten eine Warnung oder im Extremfall eine Ausführungssperre. Ziel ist es, Betrug und Fehlüberweisungen zu minimieren.

Warum diese Neuerung?
Bisher reichte es, eine gültige IBAN einzugeben – unabhängig davon, ob der Name passte. Doch Betrüger nutzen das aus: Sie manipulieren Rechnungen und ändern nur die Kontodaten – der Empfängername blieb unverändert. Durch den IBAN‑Name‑Check erkennt die Bank sofort, wenn etwas faul ist. Der Zahlungspflichtige wird gewarnt und kann folglich aktiv entscheiden, ob er den Auftrag freigibt oder nicht.

Im Bankkonto wird das Ergebnis der Überprüfung angezeigt

  • Grüner Haken: Name und IBAN stimmen überein – Sie können bedenkenlos überweisen.

  • Gelbe Warnung: Kleiner Namensunterschied, z. B. offizielle Zusatznamen – Sie entscheiden, ob Sie weitermachen.

  • Rotes Kreuz: Daten stimmen nicht überein – Sie sollten prüfen, ob Sie sich vertippt haben oder ob Betrug vorliegt.

  • Sperre: In seltenen, technischen Fällen wird die Überweisung unterbunden – Sie müssen den Vorgang manuell klären.

Wann gilt das?
Für SEPA‑Überweisungen im Euro‑Raum gilt die neue Regel ab dem 9. Oktober 2025.

So unterstützen wir Sie, wenn trotzdem etwas schiefgeht:
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob die Bank ihre Prüfpflicht korrekt erfüllt hat. Wir helfen bei der Kommunikation und setzen Ihre Ansprüche rechtssicher durch und vertreten Sie im Austausch mit Banken, Ombudsmann oder Gerichten.

Sie erhalten bei uns eine kostenlose telefonische Erstberatung. Buchen Sie einfach online einen Termin – wir melden uns zurück, um Ihr Anliegen in Ruhe zu besprechen. Gemeinsam prüfen wir, ob Ansprüche bestehen und welche Schritte sinnvoll sind. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir sind für Sie da.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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