Raus aus dem Rentenvertrag durch Widerruf
Möchten Sie eine Kapitallebensversicherung oder eine Rentenversicherung rückgängig machen? Bei einer Kündigung bleibt oft viel Geld liegen. Unter bestimmten Umständen könnte die Möglichkeit eines Widerrufs gegeben sein.
Wie Sie an Ihr Geld kommen:
Seit 2008 haben Versicherungsnehmer ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch erst mit dem Erhalt einer klaren Widerrufsbelehrung, die im Gegensatz zur alten Regelung auch die Konsequenzen des Widerrufs enthalten muss.
In den Jahren 2008 bis 2010 wurden die Rechtsfolgen eines Widerrufs jedoch oft falsch oder unvollständig von den Versicherern dargestellt. Falsche Widerrufsbelehrungen sind in den Verträgen fast aller Versicherungsgesellschaften zu finden, sowohl bei normalen Lebensversicherungen als auch bei Basisrentenversicherungen. In diesem Zeitraum besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine Rückabwicklung auch heute noch möglich ist.
BGH bestätigt Widerrufsrecht
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 2023 (Az.: IV ZR 40/22) bestätigt dies. Das Urteil betrifft die Rückabwicklung eines Rentenversicherungsvertrags und legt besonderen Wert auf die ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht sowie die Bestimmung des Rückkaufswerts im Rahmen des Widerrufs. Die beklagte Versicherungsgesellschaft wurde hiernach verurteilt, dem Kunden 31.226,26 Euro nebst Zinsen zu zahlen.
Wenn auch Sie Rentenverträge abgeschlossen haben, an denen Sie nicht mehr festhalten wollen, melden Sie sich bei uns. Wir überprüfen Ihren Versicherungsvertrag und die entsprechende Klauseln. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.
Rebekka Jäger
Angestellte Rechtsanwältin
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