Rechtsanwalt Lenné im NTV-Interview zum Bankeinbruch in Sparkasse Gelsenkirchen – Was Kunden jetzt wissen sollten
Rechtsanwalt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wurde heute von n-tv im Rahmen eines Ratgeber-Beitrags zu einem aktuellen Bankeinbruch in Gelsenkirchen interviewt.
Anlass war der Einbruch in den Tresorraum einer Bankfiliale der Sparkasse Gelsenkirchen, bei dem zahlreiche Schließfächer aufgebrochen wurden. Der Vorfall hat bei vielen Kundinnen und Kunden erhebliche Verunsicherung ausgelöst – insbesondere im Hinblick auf Haftungsfragen und mögliche Schadensersatzansprüche.
Rechtliche Einordnung im n-tv-Ratgeber
Im Interview erläutert Rechtsanwalt Guido Lenné, welche Schritte Betroffene jetzt ergreifen sollten und worauf es aus rechtlicher Sicht ankommt. Dabei geht es unter anderem um:
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die Haftung der Bank bei Einbruchdiebstahl,
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die Bedeutung des Schließfachvertrags und möglicher Haftungsbegrenzungen,
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die Dokumentation des Schadens sowie
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das richtige Vorgehen gegenüber Bank und Versicherung.
Zudem weist Rechtsanwalt Lenné darauf hin, dass Haftungsausschlüsse in Schließfachverträgen nicht in jedem Fall wirksam sind und eine individuelle rechtliche Prüfung sinnvoll sein kann.
Kompetenz im Bank- und Kapitalmarktrecht
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät Rechtsanwalt Guido Lenné seit vielen Jahren Mandantinnen und Mandanten zu Haftungsfragen von Kreditinstituten, zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie zu bankvertraglichen Streitigkeiten. Die regelmäßige Berichterstattung in überregionalen Medien unterstreicht diese Expertise.
🔗 Zum Video-Beitrag bei n-tv:
Anwalt: Einbruch in Bank – was Kunden tun sollten
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Anwalt-Einbruch-in-Bank-was-Kunden-tun-sollten-id30192019.html

Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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