Rechtsschutzversicherung: Wann zahlt sie?
Die Rechtsschutzversicherung bietet Schutz bei Rechtsstreitigkeiten. Doch häufig wird die Kostenübernahme durch die Versicherung abgelehnt. Lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung dann überhaupt? Und wann übernimmt sie denn nun die Kosten und wann nicht? Wir erklären, wie die Rechtsschutzversicherung funktioniert, wann sie zahlt und was Verbraucher dabei beachten müssen.
Woher weiß ich, ob die Rechtsschutzversicherung meinen Fall übernimmt?
Im Schadensfall prüfen die meisten Versicherungen zunächst den Sachverhalt, ob der Streit wirklich vor Gericht gehen muss und ob die Versicherung in dem Fall die Anwaltskosten übernimmt. Ein entscheidendes Kriterium dafür, ob eine Deckungszusage seitens des Versicherers gegeben wird, ist außerdem, ob der Fall vor Gericht Erfolgsaussichten hat.
Dadurch, dass inzwischen viele Menschen eine Rechtsschutzversicherung besitzen, haben die Versicherungsunternehmen viele Mitglieder und dementsprechend viele Prozesskosten. Deshalb legen sie inzwischen strengere Maßstäbe für eine Kostenübernahme an. In manchen Fällen wurde sogar Versicherten, nachdem die Anwaltskosten für einen teuren Prozess bezahlt wurde, im Anschluss die Versicherungspolice gekündigt.
Tatsächlich dürfen die Versicherer nach einem Schaden außerordentlich kündigen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie innerhalb eines Jahres zwei Versicherungsfälle reguliert haben. Die Kündigung muss dann innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem die Versicherung die Leistungsübernahme bestätigt hat. Eine ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit ist generell möglich – auch ohne Angabe von Gründen.
Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Zwar ist das konkrete Leistungsspektrum von der individuellen Police abhängig, generell greift die Rechtsschutzversicherung aber beispielsweise bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, wenn es um Versicherungsleistungen der Kranken- oder der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Streitigkeiten mit Vermietern wegen Mieterhöhungen geht.
Kein Rechtsschutz besteht in der Regel bei Scheidungen, erbrechtlichen Auseinandersetzungen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Hausbau, Spiel- und Wettverträgen oder bei Streitigkeiten in Bezug auf Geldanlagen.
Erteilt die Versicherung eine Deckungszusage, sind die Leistungen, die sie übernimmt, durchaus umfangreich. Dazu zählen grundsätzlich sämtliche gesetzliche Gebühren der Rechtsanwälte und des Gerichts. Außerdem werden die Kosten für Zeugen, Sachverständige und Gerichtsvollzieher sowie Reisekosten übernommen, etwa wenn ein Fall vor einem ausländischen Gericht verhandelt wird. Aber Achtung: Die Kostenübernahme erfolgt nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bei aktuellen Rechtsschutzpolicen sind das für gewöhnlich ca. 150.000 Euro.
Was kann ich tun, wenn die Rechtschutzversicherung nicht zahlen will?
Lehnt eine Versicherung die Kostenübernahem in einem Fall ab, gibt es zwei Möglichkeiten. In manchen Fällen kann der Anwalt des Versicherten die Deckungszusage noch erzwingen, wenn er der Versicherung eine nachvollziehbare Begründung vorlegt, weshalb die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits gut stehen.
Manche Versicherungsbedingungen sehen in einem solchen Fall allerdings vor, dass die Akten einem dritten Anwalt vorgelegt werden, der dann per Schiedsgutachten entscheidet, ob die Deckungszusage erteilt wird oder nicht. Wenn dieser zugunsten der Versicherung entscheidet, erhält der Versicherte keine Kostenübernahme für seinen Fall und muss zusätzlich die Kosten für dieses Gutachten tragen.
Welche dieser beiden Regelungen in ihrem Fall zum Tragen kommt, können Versicherte in der Regel in den Paragrafen 17 oder 18 ihrer Versicherungspolice unter „Prüfung der Erfolgsaussichten“ oder „Schiedsgutachten bei Ablehnung des Rechtsschutzes durch den Versicherer“ nachlesen.
Lehnt die Versicherung die Kostenübernahme final ab, haben Versicherungsnehmer noch die Option, den Versicherungsschutz mithilfe eines Anwalts einzuklagen. Die Kosten dafür müssen sie selbst tragen. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, sich an die unabhängige Stelle des Versicherungsombudsmanns in Berlin zu wenden. Dieser wird in Streitfällen aktiv, die noch nicht vor Gericht gegangen sind. Die Beschwerde gegen die Versicherung kann dann online und ohne anwaltliche Hilfe eingereicht werden. Der Ombudsmann prüft jede Beschwerde unparteiisch auf ihre Berechtigung. Das Schlichtungsverfahren ist für Versicherungsnehmer kostenlos.
Es gibt also viele Faktoren, die für die Leistungsübernahme eine Rolle spielen. In der Anwaltskanzlei Lenné lassen wir unsere Mandanten mit diesen Fragen nicht allein. Bei einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir nicht nur den vorliegenden Fall, sondern klären auch, ob die Rechtsschutzversicherung hier potenziell greift. Im Zweifelsfall setzen wir uns direkt mit dem Versicherer in Verbindung.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.