08. Juni 2013

Reform des Verkehrszentralregisters tritt vorerst nicht in Kraft!

Der Bundesrat hat am 07.06.2013 das Gesetz zur Reform des Verkehrszentralregisters, das insbesondere das Verkehrssünder-Punkte-System modernisieren soll, an den sogenannten Vermittlungsausschuss übergeben.

Der Bundesrat betrachtet die geplante Änderung des Verkehrszentralregisters als nicht durchführbar, da nach dem Gesetzesentwurf  bei bisher punktebewehrten Tatbeständen, die nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun haben, wie z.B. das Fahren ohne Kennzeichen oder das unerlaubte Einfahren in Umweltzonen, keine Punkteintragungen mehr stattfinden sollten. Dies soll wieder geändert werden.

Zudem möchte der Bundesrat zur Vereinfachung des Systems Verkehrsverstöße generell nur mit einem oder zwei Punkten bewerten. Damit wendet er sich gegen die  geplante Differenzierung in ein Drei-Punkte-System.

Festzustellen ist, dass es noch längere Zeit dauern wird, bis das neue „Fahrerlaubnisregister“ für Verkehrsteilnehmer verbindlich sein wird.

Bei Unsicherheiten über Ihren Punktestand in Flensburg oder Problemen im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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