01. November 2017

Reiserecht: Wer zahlt, wenn der Koffer nicht ankommt?

Das Schreckgespenst aller Flugreisenden, wenn man am Zielflughafen aus dem Flugzeug steigt und am Gepäckband auf seine Tasche wartet: Das Band läuft und läuft und immer weniger Fluggäste warten noch mit einem auf die letzten Koffer und Taschen. Nur der eigene Koffer kommt nicht. Der Gedanke: Wer haftet, wenn mein Koffer nicht ankommt?

Zunächst ist Ihr Ansprechpartner für Schadensersatzansprüche die Fluggesellschaft. Für deutsche Fluglinen gilt, dass bis zu 1.300 € pro Person Schadensersatz für abhandengekommene Gepäckstücke möglich sind.

Ist die Fluglinie zahlungsunfähig, kann eine Reisegepäckversicherung weiterhelfen. Dort ist als Nachweis ein sogenannter Property Irregularity Report, also eine Verlustbestätigung, erforderlich und die gibt es wiederum bei der Fluggesellschaft.

Nicht alles ist versichert und regelmäßig werden nur Zeitwerte und nicht Neuwerte ersetzt.

Wenn Sie Hilfe benötigen, weil ein Gepäckstück auf einer Flugreise abhanden gekommen ist, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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