18. September 2020

Restschuldversicherung: wann lieber Finger weg?

Dass eine Ratenschutzversicherung nicht bei jedem Kredit sinnvoll ist, haben wir bereits in unserem letzten Artikel erklärt. Diesen können Sie hier nachlesen. Warum aber bieten Kreditinstitute dem Kunden auch bei kleineren Ratenkrediten immer wieder eine Restschuldversicherung an? Zum einen erhält die Bank eine Provision für den Abschluss, zum anderen verringert sich dadurch für sie das Ausfallrisiko des Kredits. Berücksichtigt man den anhaltend niedrigen Zinssatz, ist der Abschluss einer Restschuldversicherung für die Banken also durchaus ein lukratives Geschäft. Leider gilt Gleiches nicht für den Verbraucher. Deshalb stehen diese Versicherungen seit Jahren unter starker Kritik.

So sind Restschuldversicherungen die umstrittensten Finanzprodukte in Großbritannien. Es kam zu zahllosen Beschwerden seitens der Verbraucher, die häufig vor Gericht endeten. Dank häufiger verbraucherfreundlicher Urteile konnten viele Kreditnehmer sämtliche Prämien für ihre bestehenden Policen zurückfordern. Schätzungen der britischen Aufsichtsbehörde zufolge sollen Verbraucher seit dem Jahr 2011 insgesamt rund 29 Milliarden Pfund, also umgerechnet ca. 33 Milliarden Euro, an Entschädigungen erhalten haben.

Die Situation in Deutschland

Auch hierzulande werden Restschuldversicherungen schon seit Jahren stark kritisiert. Nicht zuletzt von der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die insbesondere die mangelnde Standardisierung bemängelt und Verbraucher zur Vorsicht mahnt. Doch das tut dem Abschluss solcher Versicherungen keinen Abbruch. So kam die BaFin in einem Bericht aus dem Jahr 2017 zu dem Ergebnis, dass Versicherungsunternehmen rund 8,2 Millionen versicherte Kunden im Bestand hatten. Betrachtet man im Vergleich dazu die Anzahl von Versicherungsfällen, die tatsächlich eingetreten sind, wird deutlich, wie selten eine Restschuldversicherung tatsächlich in Anspruch genommen wird. So gab es laut Angaben der Bundesregierung im Jahr 2015 nur circa 5.000 Versicherungsfälle, in denen die Versicherung für die Kreditraten einspringen musste.

Eine Änderung mit dem Ziel, einen besseren Verbraucherschutz zu gewährleisten, trat 2018 mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) und der Änderung des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Kraft. Seit Februar 2018 müssen die Banken ihre Kunden über Restschuldversicherungen besser informieren, z. B. durch Aushändigen des Produktinformationsblatts (§ 7a Abs. 5 Satz 1 VVG) und durch das Durchführen einer erneuten Widerrufsbelehrung eine Woche nach Vertragsabschluss. Ob diese Änderungen die Situation für Verbraucher tatsächlich verbessern, bleibt jedoch abzuwarten.

Vorsicht vor Doppelversicherung

Viele Verbraucher haben bereits Versicherungen, die den Abschluss einer Restschuldversicherung überflüssig machen. Verfügt ein Kreditnehmer beispielsweise über eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist eine Ratenschutzversicherung oft nicht nur unnötig, sondern auch extrem kostenintensiv. Verbrauchern, die einen kleineren Ratenkredit abschließen, ist daher vom Abschluss einer solchen Versicherung eher abzuraten. In manchen Fällen ist dem Kreditnehmer möglicherweise auch gar nicht klar, was für eine Versicherung ihm da gerade von der Bank angeboten wird, da die Namen der Versicherungen mitunter irreführend bzw. nicht eindeutig sind.

Je nach Versicherungsvertrag und Kredit besteht für den Verbraucher unter Umständen die Möglichkeit einer ordentlichen oder sogar außerordentlichen Kündigung. Gerne prüfen wir in unserer Kanzlei für Sie, ob in Ihrem Fall ein solcher Schritt möglich ist, und beraten Sie zum besten Vorgehen. Nutzen Sie hierfür einfach unsere kostenlose Erstberatung.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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