27. November 2020

Restschuldversicherung: Wann zahlt sie überhaupt?

Die verschiedenen Fälle, gegen die sich ein Kreditnehmer mit einer Restschuldversicherung absichern möchte, variieren teilweise stark in Bezug auf die Kosten. Am teuersten ist beispielsweise die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit. Laut einer Marktuntersuchung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) aus dem Jahr 2019 sind es aber genau diese kostenintensiven Versicherungsfälle, bei denen die Versicherer am häufigsten die Zahlung verweigern. So haben manche Versicherungen mehr als die Hälfte der Leistungsfälle bei Arbeitslosigkeit abgelehnt.

Warte- und Karenzzeiten bei Arbeitslosigkeit

Hinzu kommt, dass sich die Kosten vieler Versicherungsverträge nach den jeweiligen Warte- bzw. Karenzzeiten richten. Die Wartezeit bezeichnet einen Zeitraum, in dem der Versicherungsvertrag bestanden haben muss, bevor der Versicherungsnehmer einen Leistungsanspruch hat. Die Karenzzeit hingegen bezieht sich auf den Zeitraum, der zwischen dem Eintritt des Schadensfalls und der Auszahlung der Leistung liegt.

In Bezug auf Arbeitslosigkeit wird z. B. oft erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten und zusätzlich einer Karenzzeit von drei Monaten gezahlt. Das heißt, dass der Versicherungsnehmer neun Monate für die Versicherung zahlen würde, in dem Zeitraum aber keine Leistung erhält. Außerdem sind vielfach nur die ersten zwölf Monate des Versicherungsfalls abgedeckt. Ist der Versicherungsnehmer länger arbeitslos, erhält er kein Geld mehr. Findet der Versicherungsnehmer wieder eine Anstellung, verliert diese aber nach kurzer Zeit wieder, kann es zu weiteren Karenzzeiten kommen. Oder die Versicherung zahlt nur für drei Leistungsfälle. Wird der Versicherungsnehmer ein viertes Mal arbeitslos, zahlt die Versicherung nicht. In der Regel greifen die Restschuldversicherungen auch nur, wenn die Arbeitslosigkeit unverschuldet ist.

Weitere Ausschlussklauseln

Zusätzlich enthalten die Versicherungsverträge oft noch weitere Ausschlussklauseln. Beispielsweise greift der Todesfallschutz nicht im Falle von Suizid. Auch Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankungen oder Schwangerschaften wird nicht übernommen. Und es gibt einige Krankheiten, bei denen der Berufsunfähigkeitsschutz vertraglich ausgeschlossen wird.

Die Policen für Restschuldversicherungen sind dabei sehr unterschiedlich gestaltet, sodass vor Vertragsabschluss eingehend zu prüfen ist, wann genau die Versicherung überhaupt zahlt. Eine weitere Einschränkung besteht in der Tatsache, dass der Kreditnehmer nicht zwischen verschiedenen Restschuldversicherungen wählen kann, sondern nur die abschließen kann, die ihm von seiner Bank zum Kredit angeboten wird.

Tipps für Kreditnehmer

Je nach Höhe des abgeschlossenen Darlehens und der Kosten für eine Restschuldversicherung sollten sich Kreditnehmer daher genau überlegen, ob der Abschluss einer solchen Versicherung wirklich notwendig bzw. sinnvoll ist. Auch sind nicht alle Ausschlussklauseln rechtens. So befand der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 10. Dezember 2014 (Az. IV ZR 289/13), dass die Regelung „Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankungen“ zu unklar sei.

Bei Unsicherheit stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei gerne beratend zur Seite, prüfen den Versicherungsvertrag, die Kosten im Verhältnis zum Kredit und die Ausschlussklauseln. Nutzen Sie für ein erstes unverbindliches Gespräch einfach unsere kostenlose Erstberatung.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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