Risiko Containerinvestment: die Solvium-Gruppe
Die Containergruppe Solvium aus Hamburg wirbt mit einem Investmentmodell, das zunächst sehr lukrativ erscheinen mag. Das Unternehmen leiht sich Geld von Investoren, um damit Container zu kaufen und zahlt dafür Zinsen. Die betreffenden Container sollen gekauft, vermietet und schlussendlich wieder verkauft werden.
In dieser Form gibt es das Konzept bei Solvium erst seit 2018. Zuvor konnten Interessenten entweder die Container kaufen oder sich an einer Fondsgesellschaft beteiligen. Das neue Modell des Tochterunternehmens Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH (Solvium Nr. 4) sieht eine Investition von mindesten 10.000 Euro über einen Zeitraum von ca. drei Jahren vor. Dafür gibt es 4,4 % Zinsen pro Jahr und einen möglichen Bonus. Klingt erstmal interessant. Erinnert man sich aber an den P&R-Skandal, stellt sich die Frage, ob dieses Investment wirklich so lukrativ ist, wie es scheint – vor allem für Privatanleger.
Nicht genug Eigenkapital und keine Angaben zu Containerpreisen
Das Verlustrisiko für Anleger ist durchaus hoch. So handelt es sich bei den Investmentverträgen um nachrangige Verbindlichkeiten. Das heißt, dass Solvium nicht zahlen muss, wenn dadurch eine Insolvenz droht. Dabei deckt das Eigenkapital der Solvium Nr. 4, der die Investoren das Geld konkret leihen und die als einziges Tochterunternehmen haftbar ist, die insgesamt von den Anlegern geliehene Summe bei Weitem nicht ab.
Außerdem gibt es keine Angaben zum Kaufpreis der Container im Verkaufsprospekt oder Vermögensinformationsblatt des Container-Unternehmens. Lediglich die Aussage, dass die Container verschiedener Typen im Alter zwischen 1,5 und 9 Jahren jeweils zum Marktpreis erworben werden. Wie hoch die Markt- bzw. Kaufpreise oder gar die Mieten sind, wird jedoch nicht angegeben. Das wird für noch nicht erworbene Container auch nicht vorgeschrieben, bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Beispiele anderer Solvium-Firmen zeigen aber, dass der Containerverkauf nicht immer wie erwartet abläuft. Rückläufige Preise oder eine Unverkäuflichkeit der Container zum vorgesehenen Zeitpunkt haben den Anlegern anderer Tochtergesellschaften zum Teil hohe Verluste eingefahren.
Bilanzen lassen hohe Überschuldung erwarten
Aus dem Verkaufsprospekt geht außerdem hervor, dass der Wert des Vermögens bilanziell in den nächsten Jahren niedriger sein wird als die Verbindlichkeiten der Solvium Nr. 4. Bis Ende 2024 wird eine Überschuldung von 20,8 Millionen Euro erwartet. Dieser Umstand sei auf die initialen Kosten und die Abschreibung für die Abnutzung der Container zurückzuführen, so die Solvium-Tochter. Containerverkäufe und Mieten sollen diese Bilanzlücke ausgleichen und die Auszahlung an die Anleger sichern. Solvium gibt an, dass der Verkauf der Container mehr einbringen würde als der angegebene Bilanzwert. Auch die Abnutzung der Container sei in der Bilanz deutlich höher angegeben als tatsächlich zu erwarten sei.
Tatsache ist aber, dass einige ältere Solvium-Gesellschaften mit Verkaufsprospekten für Vermögensanlagen samt und sonders prognostizierten, jahrelang bilanziell verschuldet zu sein. Der Jahresabschluss für das Gesamtjahr 2020 zeigte, dass die Lücke in Einzelfällen größer war als erwartet. So wurden etwa Direktinvestments der Solvium Capital Vermögensanlagen und der Solvium Intermodale Vermögensanlagen von Finanztest 2017 als mangelhaft bewertet. Beiden Tochtergesellschaften geht es aktuell wirtschaftlich nicht gut. Zudem hatte die Solvium Intermodale Vermögensanlagen beispielsweise Ende 2020 weniger Wechselkoffer im Bestand als entsprechend der Anzahl der Verträge mit Anlegern hätten da sein müssen. Eine andere Tochtergesellschaft, die Solvium Logistik Opportunitäten, hatte sich 2019 Geld von Anlegern geliehen, beim Verkauf der Container ein Jahr später aber so geringe Erträge erzielt, dass ein Millionenverlust entstand.
Nur Solvium Nr. 4 für Prospekt haftbar
Für den Prospekt haftet nur die Solvium Nr. 4. Enthält dieser Fehler oder werden wichtige Informationen ausgelassen, können Anleger für etwaige Schäden also nur die Tochtergesellschaft haftbar machen, nicht aber die ganze Unternehmensgruppe.
Zudem gibt es bei diesem Anlagemodell keine Verwendungskontrolle. Es wird also nicht überprüft, wofür das Unternehmen die Anlegergelder ausgibt. Im Prospekt wird zwar angegeben, dass „Anlageobjekte als Sachanlagen“ erworben werden sollen – in dem Fall sieht das Vermögenanlagegesetz eine unabhängige Mittelverwendungskontrolle vor. An anderer Stelle heißt es jedoch, dass mit den Mitteln kein Sachgut erworben werden soll, sodass keine Kontrolle nötig sei. Man habe aber eine Prüfgesellschaft beauftragt, welche die Investments im Nachgang beurteilen soll. Allerdings muss eine solche Prüfinstanz nicht prüfen, ob die Unterlagen inhaltlich korrekt sind und die Investments tatsächlich durchgeführt wurden. Eine angemessene Kontrolle ist also nicht zu erwarten.
Gegenseitige Darlehen und Käufe innerhalb der Solvium-Gruppe
Die einzelnen Tochtergesellschaften der Unternehmensgruppe leihen sich zudem untereinander Geld. Eine solche Darlehensvergabe ist aber laut Verkaufsprospekten nicht vorgesehen. Hinzu kommt, dass die Jahresabschlüsse einiger Gesellschaften deutlich später veröffentlicht wurden als vorgeschrieben. Das heißt, die Anleger erhalten wichtige Informationen erst sehr spät. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solche verspäteten Abschlüsse oft auf drastische Probleme von Anlagegesellschaften hindeuten.
Beunruhigend ist außerdem die Tatsache, dass Solvium Nr. 4 die Container – laut Prospekt – ohne Aufschlag von ihrer Schwester Solvium Verwaltungs GmbH kauft. Das könnte zu Interessenskonflikten führen, da andere Solvium-Firmen ihrerseits Altanleger auszahlen müssen, die Container vor 2018 zu festgelegten hohen Rückkaufpreisen erworben hatten.
Alles in allem übersteigen die teilweise nicht abschätzbaren Risiken und widersprüchlichen Angaben im Verkaufsprospekt den Wert der verlockenden Zinsrendite. Beispiele anderer Unternehmen wie die P&R-Insolvenz sollten Anleger zudem zur Vorsicht mahnen. Immer wieder haben vor allem Privatanleger hohe Verluste bei solchen Anlagemodellen erlitten. In solchen Fällen stehen wir den Geschädigten in unserer Kanzlei zur Seite, um ihre Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Unternehmen durchzusetzen und noch möglichst große Anteile ihrer Investition zu retten.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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