24. Juni 2025

Rückforderung von Corona-Soforthilfen – Wann Sie sich als Unternehmer wehren sollten

Viele Unternehmen und Selbstständige haben in der Anfangsphase der Corona-Pandemie staatliche Soforthilfen beantragt – häufig unter großem Zeitdruck und in einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation. Inzwischen fordern zahlreiche Behörden diese Hilfen ganz oder teilweise zurück. Doch nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig.

Was Unternehmer jetzt wissen müssen:

Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch Verwaltungsbehörden erfolgt oft Jahre nach der Bewilligung. Dabei stützen sich die Bescheide meist auf die §§ 48 oder 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG NRW). Diese Vorschriften erlauben eine Rücknahme oder einen Widerruf von Verwaltungsakten – aber nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen.

Wichtig: Nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig.

Viele Unternehmer haben die Mittel ordnungsgemäß und zweckgebunden verwendet – etwa zur Überbrückung pandemiebedingter Liquiditätsengpässe. Eine Rückforderung kann daher oft schon daran scheitern, dass:

  • der ursprüngliche Bewilligungsbescheid rechtmäßig war,

  • die Soforthilfe zweckentsprechend eingesetzt wurde,

  • die Behörde keine ausreichende neue Tatsachengrundlage für eine Rücknahme liefert oder

  • der Unternehmer berechtigterweise auf den Bestand des Bescheids vertraut hat.

Das sagt die Rechtsprechung:

Mehrere Verwaltungsgerichte, unter anderem das Oberverwaltungsgericht Münster, haben in Urteilen betont, dass Rückforderungen nur dann zulässig sind, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Verwendung der Mittel vorliegen. Eine pauschale, nachträgliche Prüfung – ohne belastbare Beweise – reicht in der Regel nicht aus.

Vertrauensschutz beachten

Selbst wenn ein Fehler bei der Bewilligung vorgelegen haben sollte, kommt es entscheidend darauf an, ob der Empfänger schutzwürdig auf den Bescheid vertraut hat. Wer die Mittel bereits verbraucht hat und keine Möglichkeit mehr hat, sie zurückzuzahlen, kann sich oft auf den sogenannten Vertrauensschutz berufen.

Fazit:

Nicht jede Rückforderung von Corona-Hilfen ist rechtlich haltbar. Wer als Unternehmer die Hilfen korrekt beantragt und verwendet hat, hat gute Chancen, sich erfolgreich gegen unberechtigte Rückforderungen zu wehren.

Sollten Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne bei der rechtlichen Prüfung Ihres Falles. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung, um gemeinsam die Erfolgsaussichten zu besprechen.

von Julia Bernstein
Julia Bernstein

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Julia Bernstein ist auch Mediatorin.

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