01. Februar 2019

Rückrufaktion bei VW: Vorserien- und Testfahrzeuge mit Abweichungen vom Serienstandard

Die VW AG kommt nicht aus den Negativ-Schlagzeilen raus. Die neuste Rückrufaktion, von der knapp 20.000 Fahrzeuge betroffen sind, richtet sich an Käufer, die ihre Fahrzeuge zwischen 2005 und 2017 gekauft haben. Dabei handelt es sich um sogenannte Vorserien- und Testfahrzeuge. Betroffen sind die Modelle UP, POLO, GOLF, SCIROCCO, EOS, TOURAN, TIGUAN, SHARAN, PASSAT, PHAETON und TOUAREG. Diese Rückrufaktion betrifft nicht nur Dieselfahrzeuge, sondern auch Benziner.

Die Rückrufaktion

Hiervon hat der Kunde in der Regel nichts erfahren. Erst jetzt, nachdem das Kraftfahrtbundesamt Unregelmäßigkeiten festgestellt hat, wird VW aktiv. Die Problematik: Diese Fahrzeuge entsprechen möglicherweise hinsichtlich sicherheitsrelevanter Systeme und Baugruppen nicht dem gültigen Serienstandard. Derzeit werden die betroffenen Kunden angeschrieben und der Rückkauf des Fahrzeuges angeboten.

Hierbei vergisst VW jedoch, konkrete Vorschläge zum Rückkauf zu unterbreiten. Vielmehr soll sich der betroffene Kunde telefonisch mit der Kundenhotline in Verbindung setzen, wobei ein Zeitrahmen von 2 bis 4 Wochen gesetzt wird. In dem Schreiben heißt es, dass „der Bauzustand möglicherweise nicht den zum Vermarktungszeitpunkt aktuellen Serienstandards entsprochen hat“.

Wo kommen die Fahrzeuge her

Die betroffenen Fahrzeuge waren ursprünglich nicht zum Verkauf gedacht, sondern sind Teil einer Vorserie. Sie wurden also vor dem offiziellen Produktionsstart gebaut. In der Regel werden solche Autos auf Messen ausgestellt, waren Teil der Presseflotte oder für interne Testzwecke vorgesehen. Diese Vorserienfahrzeuge werden von den Herstellern mitunter mit großem Preisnachlass verkauft.

Diese VW-Modelle wurden jedoch nicht auf den üblichen Standard umgebaut, bevor sie verkauft wurden. Darüber hinaus ist die Abweichung vom Serienstand nicht ausreichend dokumentiert. VW weiß also nicht, ob nur eine kleine nicht sicherheitsrelevante Abweichung vorliegt oder ob bestimmte Sicherheitssysteme möglicherweise nicht die korrekten Spezifikationen für die Benutzung im Straßenverkehr aufweisen.

Was auf die Kunden zukommt

Es ist davon auszugehen, dass VW versuchen wird, seinen Kunden den wirtschaftlichen Vorteil, den der jeweilige Kunde durch die Nutzung des Fahrzeuges erlangt hat, anzurechnen. Durch geschicktes Verhandeln kann jedoch auch erreicht werden, dass der volle Kaufpreis zurückerstattet werden muss.

Wenn auch Sie ein entsprechendes Schreiben von VW erhalten haben, dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen, den bestmöglichen Kaufpreis für Sie zu erzielen. Kontaktieren Sie uns noch heute. Die Erstberatung ist für Sie kostenlos.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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