11. Dezember 2019

Rückzahlungsforderungen: Insolvenzen von P&R und Lombardium

Egal, wohin das Auge blickt, überall begegnet man den Meldungen über Schneeballsysteme und Insolvenzen von Investmentfirmen. Bei den Insolvenzen gehen derzeit einige Insolvenzverwalter vermehrt dazu über, Kapital in Form von Rückzahlungsaufforderungen an Altkunden sichern zu wollen. Die verschiedenen Herangehensweisen lassen sich am Beispiel der Insolvenzen von P&R und Lombardium verdeutlichen.

Denn in diesen beiden Insolvenzverfahren werden Altanleger inzwischen von den Insolvenzverwaltern im Rahmen der sogenannten Insolvenzanfechtung zur Rückzahlung von erfolgten Ausschüttungen aufgefordert. Im Zusammenhang mit der P&R-Insolvenz berichteten wir bereits über das Vorgehen des Insolvenzverwalters. Den entsprechenden Artikel finden Sie hier.

§ 134 der Insolvenzverordnung

Laut § 134 der Insolvenzordnung müssen Insolvenzverwalter in Deutschland sogenannte „unentgeltliche Leistungen“ anfechten, wenn sie innerhalb von vier Jahren vor der Insolvenz erfolgt sind. Damit soll verhindert werden, dass Geschäftsführer kurz vor der Pleite Angehörigen bzw. Geschäftspartnern auf Kosten der Firma Geschenke machen. Damit sind auch Scheingewinne, wie sie in Schneeballsystemen häufig an Anleger ausgeschüttet werden, regelmäßig anfechtbar.

Testweises Pilotverfahren: die P&R-Insolvenz

Da es jedoch noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu gibt, ob diese Regelung z. B. im Falle der P&R-Insolvenz anwendbar ist, hat der Insolvenzverwalter in einem Pilotverfahren zunächst einige  sorgsam ausgewählte Anleger „testweise“ im Oktober diesen Jahres angeschrieben und zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert, um etwaige Anfechtungsansprüche rechtssicher zu prüfen. Dabei handelt es sich um 25 Anleger, die heute keine Ansprüche im Insolvenzverfahren haben. Die Rückzahlungssumme ergebe sich dabei aus der Summer der Zahlungen, welche diese Anleger in den letzten vier Jahren vor der Anmeldung der Insolvenz von P&R erhalten haben.

Im großen Stil: das Vorgehen im Falle Lombardium

Bei Lombardium war das Vorgehen ein anderes. Hier sind ca. 5.600 Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG betroffen und die Rückforderungsansprüche beziehen sich auf sämtliche angebotene Produkte. Insgesamt werden hier also rund 60 Millionen Euro als Scheingewinnauszahlungen geltend gemacht und zurückgefordert.

Dass sich die Anleger dagegen zur Wehr setzen und auf die sogenannte Entreicherung beziehen könnten – die vorliegt, wenn sich das Erlangte oder ein Wertersatz nicht mehr im Vermögen des Bereicherten befinden und sich der Bereicherte darüber hinaus durch die Weggabe des Erlangten keine Aufwendungen erspart hat – und es dadurch zu langwierigen, kostspieligen juristischen Auseinandersetzungen kommen könnte, hat die Insolvenzverwaltung bereits einkalkuliert. So könnte die Wiederanlage des Kapitals durchaus in einigen Fällen als Entreicherung gewertet werden. Sämtliche Entreicherungseinwände würden außergerichtlich eingehend geprüft, um solche langwierigen Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Im Falle P&R können Investoren, die in den 4 Jahren vor Insolvenzantragsstellung Ausschüttungen erhalten haben, also zunächst die Pilotverfahren abwarten. Lombardium-Anleger hingegen müssen schnell aktiv werden. Als erstes gilt es in solchen Fällen, die Rückzahlungsforderungen anwaltlich prüfen zu lassen. Ggf. ist in Einzelfällen auch ein Vergleich sinnvoll.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berate ich Sie in solchen Fällen gerne, kläre die Rechtmäßigkeit der Forderungen und bespreche mit Ihnen gerne schon im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung die beste Strategie, um möglichst große Teile Ihres Kapitals zu retten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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