28. Mai 2021

Rufschädigung im Netz: Warum es für Unternehmen immer leichter wird sich zu wehren

Wer eine Firma beauftragen möchte, informiert sich für gewöhnlich zunächst über Google, Facebook und Co über den Anbieter. Kundenbewertungen und Rezensionen gewinnen zunehmend an Bedeutung und Interessenten können online so ziemlich alles über ein Unternehmen in Erfahrung bringen. Das bedeutet aber auch, dass falsche Behauptungen, manipulierte Bewertungen und Verleumdungen für jeden sichtbar sind und echten Schaden anrichten können.

Dadurch leidet nicht nur der Ruf des Unternehmens, es kann auch zu ernsthaften wirtschaftlichen Konsequenzen führen. Lange Zeit war es sehr mühsam, Google und andere Anbieter dazu zu bringen, falsche und verleumderische Bewertungen zu löschen, weshalb die Unternehmen es oft gar nicht erst versucht haben. Doch das hat sich inzwischen geändert.

Internetkonzerne zum Handeln gezwungen

Seit Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) im Oktober 2017 können sich die Internetriesen in solchen Fällen nicht mehr blind stellen. Tatsächlich können negative Bewertungen oft ohne Einschaltung von Gerichten entfernt werden. Verweigern die Konzerne aber die Entfernung oder reagieren gar nicht, können die Geschädigten ihre Ansprüche immer noch vor Gericht geltend machen – mit guten Erfolgschancen. Denn ab dem Moment, in dem die Betreiber der Webseiten, Suchmaschinen oder Plattformen Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erhalten, haften sie unmittelbar als Störer, weil sie daran mitgewirkt haben, dass es überhaupt zu der Rechtsverletzung kommen konnte. Der Geschädigte kann in dem Fall entsprechende Unterlassungs- bzw. Beseitigungsansprüche gegen die Betreiber vor Gericht durchsetzen.  

Gute Chancen auf Löschung unwahrer Behauptungen

Negative Rezensionen oder Verleumdungen sind immer dann unzulässig, wenn sie auf falschen Tatsachenbehauptungen beruhen oder wenn der Verfasser der Rezension nachweislich niemals mit dem betreffenden Unternehmen in einer geschäftlichen Beziehung gestanden hat. Das gilt sogar für subjektive Einschätzungen, wenn beispielsweise ein verärgerter Kunde in aufgewühltem Zustand eine negative Bewertung schreibt und sich dabei nicht an die Tatsachen hält – was in einer solchen Gemütslage nicht selten vorkommt.

Immer rechtswidrig sind deshalb Schmähungen, denn dabei liegen der Aussage keine Fakten zugrunde. Vielmehr steht der persönliche Angriff bzw. die Beleidigung einer Person oder Firma im Vordergrund. Selbst negative Bewertungen in Form von Ein-Stern-Bewertungen gelten mitunter als nicht hinreichend begründet, wenn keine zusätzlichen Angaben dazu gemacht werden. Die Chancen, erfolgreich gegen solche Bewertungen vorzugehen, stehen in der Regel sehr gut.

Vermeidungsstrategie der Internetkonzerne geht nicht auf

Müssen die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden, erhält der Geschädigte bei berechtigten Ansprüchen bereits innerhalb weniger Tage einen Gerichtsbeschluss, der dem Betreiber die weitere Bereithaltung von rechtswidrigen Inhalten untersagt. Eine Zuwiderhandlung wird inzwischen mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.

In der Vergangenheit haben die Internetriesen, die ihren Sitz größtenteils in den USA haben, gerne versucht, aus der Sache herauszukommen, indem sie anführten, die Gerichtsbeschlüsse seien in deutscher Sprache verfasst und daher für sie nicht zu verstehen. Immer häufiger lehnen deutsche Gerichte aber eine Verpflichtung zur Übersetzung in die englische Sprache ab, da die von den Konzernen angebotenen Dienste, Seiten und Plattformen schließlich auch in deutscher Sprache verfügbar sind – ebenso die dazugehörigen vertraglichen Dokumente und Nutzungsbedingungen, die nicht nur fundierte Kenntnisse der deutschen Sprache, sondern auch des deutschen Rechts an den Tag legen. Gerichtliche Beschlüsse in deutscher Sprache entgegenzunehmen sei den Unternehmen daher durchaus zuzumuten. Doch auch wer die Beschlüsse sicherheitshalber übersetzen lässt, geht damit kein finanzielles Risiko ein, denn die Kosten dafür trägt der Rechtsverletzer.

Einfach, schnell und mit geringem Risiko: So setzen Sie Ihre Rechte durch

Es ist also inzwischen deutlich einfacher, sich gegen falsche Behauptungen oder unbegründete schlechte Bewertungen im Netz zu wehren. Oft ist dafür nicht einmal ein Gerichtsverfahren nötig. Und falls doch, trägt der Internetkonzern am Ende sämtliche Prozesskosten – vorausgesetzt, die Ansprüche sind berechtigt. Sie müssen als Unternehmer daher unwahre schlechte Rezensionen oder Verleumdungen nicht mehr einfach hinnehmen, die Ihrem Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Schäden zufügen können. In unserer Kanzlei setzen wir seit Jahren in zahllosen Fällen die Entfernung solcher Einträge durch. Die Erfolgsaussichten lassen sich aufgrund der Sachlage im Vorfeld in der Regel sehr klar einschätzen. Lassen Sie sich einfach im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs zum besten Vorgehen in Ihrem Fall beraten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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