22. September 2014

Santander zahlt jetzt doch Kreditbearbeitungsgebühren aus

Kürzlich hatten wir hier noch berichtet, dass die Santander Bank trotz der von uns erstrittenen BGH-Rechtsprechung aus Mai 2014 berechnete Kreditbearbeitungsgebühren auf Kundenanforderung nicht erstattet. Santander zahlt jetzt aber doch Kreditbearbeitungsgebühren aus und zwar sogar auch an solche Kunden, die zuvor schon eine Absage der Bank erhalten hatten.

Ist Ihnen das auch passiert? Auf ein Musterschreiben, mit dem Sie die Bank zur Erstattung der Bearbeitungsgebühr aufgefordert haben, kam eine Absage?

Schreiben Sie die Bank noch einmal selbst an und setzen Sie wieder eine Frist, z.B. von 3 Wochen.

Nach unserer Einschätzung ist in einer Vielzahl von Fällen derzeit kein Anwalt mehr erforderlich, um die Santander zur Zahlung zu bewegen.

Vorsicht:
Zum Jahresende muss wieder besonders darauf geachtet werden, dass Ihre Ansprüche nicht verjähren. Ein einfaches Forderungsschreiben eines Bankkunden unterbricht den Lauf der Verjährung nicht.
Zahlt Santander nicht freiwillig, muss - nach derzeitiger Rechtsprechung des Amtsgericht Mönchengladbach - spätestens am 31.12.2014 (Silvester) geklagt werden, wenn Ihr Kredit im Jahre 2011 abgeschlossen wurde.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Gerne beraten wir Sie - nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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