19. März 2024

Sat. 1 berichtet: Prozess gegen RWE-Tochter vor dem LG Köln

Am 15. März begann vor dem Landgericht Köln der Prozess, in dem die Anwaltskanzlei Lenné ein geschädigtes Paar der Flutkatastrophe 2021 gegen die RWE und deren Tochterfirma vertritt. Konkret geht es um eine Kiesgrube in Erftstadt, die von den Wassermassen unterspült wurde und einen Krater der Verwüstung hinterließ. Diese ist nach Auffassung der Kläger nicht angemessen gegen Starkregen gesichert gewesen sein. Auch Sat. 1 war vor Ort und berichtete über den Fall.

Kiesgrube stürzt ein und hinterlässt einen Krater der Verwüstung

Das betroffene Ehepaar lebte in Erftstadt. Ihr Zuhause stand genau auf der Abbruchkante der Kiesgrube und wurde samt jeglichen Hab und Guts in die Tiefe gerissen. Das Ehepaar konnte sich selbst und seine Haustiere nur mit Müh und Not in Sicherheit bringen. Die Geschädigten sind davon überzeugt, dass für den Totalschaden vor allem die mangelhafte Sicherung der Kiesgrube gegen Starkregen verantwortlich war. Die Wassermassen hatten diese derart unterspült, dass sich ein riesiger Krater auftat und alles, was dort stand, in die Tiefe riss. Der Krater der eingestürzten Kiesgrube in Erftstadt-Blessem wurde 2021 zum Symbol der Flutkatastrophe und die dortigen Bilder der Zerstörung gingen um die Welt.

Wäre die Kiesgrube ordnungsgemäß gegen Starkregen gesichert gewesen, wäre die Katstrophe nicht in dem Ausmaß passiert und sie hätten nicht alles verloren, davon ist das Ehepaar überzeugt. Daher stellen sie nun gegen die RWE bzw. deren Tochterfirma als Betreiber Schadensersatzansprüche in Höhe von rund 75.000 €.

Guido Lenné sieht Kiesgrubenbetreiber in der Verantwortung

Vertreten werden Sie dabei von der Anwaltskanzlei Lenné. Die Anwälte sehen durchaus gute Chancen. „Wir gehen davon aus, dass die Gegenseite hier für dieses schreckliche Ereignis erhebliche Mitverantwortung trägt“, so Guido Lenné. Dieser Auffassung verschließt sich bei Prozessbeginn am 15. März auch das Kölner Landgericht nicht. Grundsätzlich könne es einen Anspruch auf Schadensersatz geben, so die Richterin. Nun soll ein gerichtlich angeordnetes Gutachten bei der Sachverhaltsaufklärung weiterhelfen.

Die Beklagten hingegen sind überzeugt, dass man sich nichts zu Schulden habe kommen lassen. Vielmehr sei der Betreiber selbst Geschädigter der Flutkatastrophe. Aktuell laufen noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Kiesgrubenbetreiber und die zuständigen Behörden. Den Bericht über den Prozessauftakt können Sie sich hier ansehen.

Die Anwaltskanzlei Lenné kämpft dafür, dass die Opfer solcher Katastrophen für ihren Schaden angemessen entschädigt werden. Verantwortliche Parteien dürfen sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen, wenn sie ihren Sicherungspflichten nicht angemessen nachgekommen sind. Geschädigte in vergleichbaren Fällen können sich zu ihrem Fall und ihren Erfolgschancen bei einem unverbindlichen Erstgespräch in der Anwaltskanzlei Lenné kostenlos beraten lassen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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