05. September 2016

Schadenersatzansprüche gegen LKW-Kartell geltend machen

Wegen unerlaubter Preisabsprachen müssen die großen LKW-Hersteller eine Rekordstrafe von knapp 2,93 Milliarden Euro bezahlen. Dies hat im Juli die EU-Kommission entschieden. Betroffen sind Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilte. MAN kommt als Hinweisgeber straffrei davon, war jedoch ebenfalls an diesem „LKW-Kartell“ beteiligt. Gegen die Firma Scania wird noch ermittelt.

Das im Jahr 1997 bis 2011 aktive Kartell war nach Angaben der europäischen Wettbewerbshüter 14 Jahre lang aktiv. Es gab Absprachen auf den höchsten Führungsebenen. Die meisten Firmen haben im Verfahren ihre Schuld eingeräumt und haben einem Vergleich zugestimmt.

Die Mitglieder des Kartells haben sich gleich in mehreren Formen der unerlaubten Zusammenarbeit schuldig gemacht. So haben sie ihre Verkaufspreise für mittelschwere und schwere Lastwagen abgesprochen und sich auch beim Zeitplan für die Einführung von Technologien zur Minderung schädlicher Emissionen verständigt. Die Kosten für diese Technologien gaben sie an ihre Kunden weiter, die damit geschädigt wurden.

Es sind Schadensersatzansprüche für betroffene Käufer, die vom Kartell auf diese Weise letztlich betrogen wurden, möglich, da die Firmen verpflichtet sind, den Kunden den entstandenen Preisüberhöhungsschaden zu ersetzen.
Einige Firmen haben wohl auch hierfür schon Rücklagen gebildet.

Somit können geschädigte Käufer von dieser Entscheidung der EU Kommission, die teilweise auf Geständnissen der Hersteller beruht, profitieren.

Sowohl Käufer als auch Leasingnehmer aus den Jahren 1997 bis 2011 können Schadensersatz fordern. Experten gehen von Schadensersatzansprüchen der Käufer und Leasingnehmer in Höhe von 10 – 20 % des Kaufpreises aus, was je nach Kaufpreis schnell 5-stellige Summen ausmachen kann.

Im Verfahren müsste das Bestehen des Kartells nicht mehr bewiesen werden, da dies durch die EU-Kommission bestätigt wurde. Da es somit in erster Linie noch um die Höhe der Schadensersatzzahlungen gehen dürfte, halten wir außergerichtliche Einigungen mit den Herstellern für möglich.

Haben Sie auch in den Jahren 1997 bis 2011 einen LKW erworben oder geleast? Dann helfen wir Ihnen gerne, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Sie sollten jedoch nicht mehr lange zögern, da je nach Kaufjahr des LKW bereits kurzfristig die Verjährung der Ansprüche eintreten kann.

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4/5 Sterne (4 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen