Schadensersatz nach Falschberatung: Union Investment Fonds „Uni Immo Wohnen ZBI“ in Schieflage
Der Kurs des überwiegend von Volksbanken verkauften Fonds „Uni Immo Wohnen ZBI“ von Union Investment ist um 17 % abgestürzt. Anleger erwarten weitere Verluste. Und das, obwohl der Fonds oftmals als sichere, konservative Kapitalanlage mit niedriger Risikoklasse empfohlen wurde.
Wir informieren Betroffene über Möglichkeiten der Rückabwicklung des Investments und Schadensersatzansprüche nach Falschberatungen.
Was zum Absturz führte
Immobilienfonds lassen ihre Immobilien regelmäßig bewerten. Bei einer aktuellen Bewertung der Immobilien im Union Investment Fonds „Uni Immo Wohnen ZBI“ wurde festgestellt, dass die rund 1.000 Immobilien im Fonds nicht so wertvoll sind, wir früher behauptet.
Der Fonds hat daraufhin einen Wertverlust von fast 17 Prozent erlitten, was einem Verlust von etwa 800 Millionen Euro entspricht. Die Wertzuwächse bei Immobilien waren zuletzt u.a. aufgrund der Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten ins Stocken geraten. Die Entwicklung war aus unserer Sicht absehbar.
Die Bewertungen von Fonds-Immobilien führt immer wieder zu Diskussionen und Kritik. Diese dürften im Fall des „Uni Immo Wohnen ZBI“ besonders laut werden, denn die Bewertungen liefen zuletzt offenbar auch mal konträr zur allgemeinen Entwicklung des Marktes. Das erscheint unplausibel. Dennoch wurden die Bankvertriebe offenbar nicht müde, neue Anlegergelder einzuwerben.
Folgerichtig schreibt investmentcheck.de:
Falschberatungen am laufenden Band
Ein Blick in den Halbjahresabschluss per 31.März 2024 zeigt, dass die als Hauptvertrieb fungierenden Volks- und Raiffeisenbanken Falschberatungen am laufenden Band vornahmen. Immerhin noch 53,4 Millionen Euro frisches Kapital wurden in dem halben Jahr durch neu ausgegebene Anteile zugeführt. Das hätte bei einer guten Beratung nicht mehr sein dürfen, denn der Börsenkurs liegt seit Mitte 2022 mit zunehmendem Abstand unter den gutachterlich ermittelten Nettovermögenswerten.
So groß konnte die Hoffnung auf weitere Wertzuwächse bei Immobilien angesichts der konträren Marktlage aber sicher nicht sein.
Wer Schadensersatzansprüche verfolgen sollte
Schadensersatzansprüche bestehen, z.B. dann wenn Sie nur unzureichend über die Risiken der Anlage informiert worden sind.
Entscheidende Argumente können sein, dass
- keine anlegergerechte Beratung geleistet wurde – die Anlage passte nicht zu Ihnen
- keine objektgerechte Beratung geleistet wurde – der Berater hat Ihnen die Funktion des Produkts und seine Risiken falsch oder unvollständig oder verharmlosend erklärt
- der Anlageberater nicht über das Ausmaß seines wirtschaftlichen Interesses am Vertrieb aufgeklärt hat.
Steht eine Falschberatung fest, kann die Kapitalanlage Zug-um-Zug gegen Erstattung des investierten Betrages nebst Zinsen zurückgegeben werden.
Ansprüche gegen anlageberatende Banken halten wir in den uns bislang bekannt gewordenen Fällen für wahrscheinlich, weil nicht von einer ordnungsgemäßen anlegergerechten und anlagegerechten Beratung auszugehen ist. Diese fordert die Rechtsprechung jedoch seit langem.
Nach unserer derzeitigen Erfahrung sind Rechtsschutzversicherungen teilweise eintrittspflichtig und übernehmen entstehende Rechtsverfolgungskosten. Wir prüfen dies in Ihrem Fall gerne.
Mit Schadensersatzansprüchen wegen fehlgeschlagenen Kapitalanlagen kennen wir uns aus. In den Jahren 2022 und 2023 wurden wir unabhängig als eine der besten Kanzleien Deutschlands im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht ausgezeichnet.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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