25. September 2015

Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen - 2,8 Mio. VW betroffen

Der Skandal um Volkswagen wird für VW nicht ohne juristische Konsequenzen bleiben. Ansprüche dürften sowohl Fahrzeugbesitzer als auch VW-Aktionäre haben. Die betroffenen VW-Modelle sind mangelhaft und wohl auch im Wert gemindert. Entsprechende Folgen wird das Unternehmen beseitigen müssen. Die Aktie des VW Konzerns ist abgestürzt. Aktionären dürften ebenfalls Ansprüche zustehen.

Bislang ist bekannt, dass Volkswagen im 3. Quartal 6,5 Milliarden Euro zurückstellen will, um für Schadenszahlungen gewappnet zu sein.

Rechtsanwalt Lenné:

"Wir dürfen gespannt sein, ob das ausreicht. Allein in Deutschland sollen vom Abgasskandal bei VW laut Verkehrsministerium mindestens 2,8 Millionen Autos betroffen sein. Da wird der Schaden möglicherweise noch größer werden."

Wenn Sie Inhaber eines betroffenen Fahrzeuges sind:

Viele Käufer betroffener Fahrzeuge dürften sich unter anderem auch deswegen für den VW entschieden haben, weil sie glaubten ein besonders umweltfreundliches Auto zu bekommen. Diese Erwartung wird nun enttäuscht. Es liegt ein Mangel vor. Maßgeblich ist § 434 BGB.

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, ...

Liegt ein Mangel vor, ergeben sich die Rechte des Käufers aus § 437 BGB:

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach § 439 Nacherfüllung verlangen, nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Die erlittene Wertminderung wird ebenfalls zu ersetzen sein.
Darum kümmern wir uns gerne für Sie. Wir stellen Ihnen hier darüber hinaus auch einen Musterbrief bereit, mit dem Sie erste Schritte selbst einleiten können. Ein Musterbrief kann eine im Einzelfall erforderliche Rechtsberatung natürlich nicht ersetzen und auch eine ggf. erforderliche Verjährungsunterbrechung kann damit nicht erreicht werden. Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie eine Erstberatung in Anspruch.

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Wenn Sie Aktionär des VW-Konzerns sind:

Die VW-Aktie ist zeitweise massiv - um bis zu 40 % - abgestürzt. Wir gehen davon aus, dass spätestens als die amerikanische Umweltbehörde Mitte des Jahres 2014 mit ihren Ermittlungen begann, VW seine Anleger hätte warnen müssen.

Maßgeblich ist ua. § 15 WpHG:

Ein Inlandsemittent von Finanzinstrumenten muss Insiderinformationen, die ihn unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen...

Rechtsanwalt Lenné: 

"Geschieht dies nicht, bestehen Schadensersatzansprüche die nun geltend zu machen sind. Das übernehmen wir gerne für Betroffene."

In allen Fällen gilt:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Sammeln Sie Informationen
  • Melden Sie sich bei uns

Wir sind sowohl im Kapitalmarktrecht als auch im Autorecht erfahren.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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