08. Februar 2013

Schlechte Nachrichten für Banken - Amtsgericht Stuttgart gibt bisherige Rechtsprechung auf

In drei von uns geführten Verfahren gegen die CreditPlus Bank AG hat das Amtsgericht Stuttgart uns heute mitgeteilt, dass es beabsichtigt, seine bisherige Rechtsprechung zu Kreditbearbeitungsgebühren aufzugeben und zukünftig wohl unserer Auffassung folgen will, wonach Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind.

"Die Beklagtenseite wird darauf hingewiesen, dass das Gericht beabsichtigt, seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich der Einordnung einer im Rahmen eines Verbraucherdarlehensvertrages erhobenen Bearbeitungsgebühr als einer der AGB-Kontrolle entzogenen Preisabrede aufzugeben und sich insoweit der Rechtsprechung des OLG Dresdens (Urt. v. 29.09.2011, WM 2011, 2330; dazu Schmieder, WM 2012, 2358) anzuschließen."

Rechtsanwalt Lenné: "Die Rechtsprechung des Amtsgerichts in Stuttgart war uns bislang im Weg. Nun ist auch dieses Hindernis überwunden. Das ist eine gute Nachricht für alle Betroffenen."

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

0/5 Sterne (0 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen