05. Oktober 2023

Schließfachdiebstähle: Haspa zu hohen Schadenersatzzahlungen verurteilt

2021 waren in einer Sparkassen-Filiale in Norderstedt über 600 Schließfächer aufgebrochen worden. Unbekannte hatten sich mit einem Kernbohrer Zugang zum Tresorraum verschafft, indem sie aus der darüber liegenden Wohnung durch die Betondecke bohrten. Anschließend manipulierten sie die Bewegungsmelder mit Aufklebern und brachen die Schließfächer auf, aus denen sie Geld, Gold, Schmuck sowie weitere Wertgegenstände stahlen. Die Verluste beliefen sich insgesamt auf einen Betrag in zweistelliger Millionenhöhe.

Die Schließfachverträge der Haspa sahen eine maximale Entschädigung von 40.000 Euro pro Fach vor. Das wollten drei der geschädigten Kunden nicht hinnehmen, da sie wesentlich höhere Verluste erlitten hatten, und reichten Klage ein (Az.: 330 O 127/22, 330 O 263/22, 330 O 348/22).

Gericht kritisiert Sicherheitsvorkehrungen der Haspa

Im Juni 2023 entschied das Landgericht Hamburg schließlich, dass die Haspa den drei Kunden deutlich mehr Schadenersatz zahlen müsse, als in den Geschäftsbedingungen vereinbart.

Die Kläger hatten der Haspa vorgeworfen, die Schließfächer in der Filiale in Norderstedt nicht angemessen gesichert zu haben. Die Zivilgerichtskammer schloss sich dieser Auffassung an: Die Haspa habe ihre Pflichten bei der Sicherung der Schließfächer erheblich verletzt. So habe sie, insbesondere bei den Bewegungsmeldern im Tresorraum, den sich fortentwickelnden Stand der Technik nicht berücksichtigt. Ein weiteres Versäumnis sah das Gericht darin, dass der Tresorraum nicht videoüberwacht gewesen sei.

Nachdem es kurz vorher bereits zu einem ähnlichen Einbruchs-Versuch in einer Sparkassen-Filiale in Hamburg gekommen war, hätte die Haspa besser vorbereitet sein müssen, so das Landgericht Hamburg. Auch dort waren die Bewegungsmelder mit passgenauen Aufklebern manipuliert worden.

LG Hamburg: Haspa muss Schadenersatz in sechsstelligem Bereich zahlen

Angesichts dieser Versäumnisse verurteilte das LG Hamburg die Bank dazu, den drei Betroffenen Schadenersatz in Höhe von 110.000, 100.000 und 68.000 Euro zu zahlen. Gegen die Urteile hat die Hamburger Sparkasse inzwischen Berufung eingelegt.

Insbesondere den Vorwurf, dass die Sicherheitstechnik in der Filiale nicht ausreichend gewesen sei, wies die Haspa in den Medien entschieden von sich. Der verbaute Bewegungsmelder sei „ein Produkt der höchsten Sicherheitsklasse“. Es gäbe weder in Deutschland noch in Europa hochwertigere Technik. Dass die Kammer des Landgerichts in ihren Urteilsbegründungen über die vorhandenen Sicherungsmaßnahmen noch hinausgehende Anforderungen gestellt habe, sei aus Sparkassen-Sicht weder praktikabel noch nachvollziehbar.

Außerdem wies die Haspa darauf hin, dass Kunden, deren Schließfachinhalte die automatisch versicherten 40.000 Euro überschritten, die Möglichkeit hatten, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Wer darauf aus Kostengründen verzichtet habe, habe auch keinen Anspruch auf einen höheren Versicherungsschutz, so die Haspa gegenüber den Medien.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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