Schließfacheinbruch bei der Sparkasse Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen beginnen – wie geht es jetzt für die Betroffenen weiter?
Gut ein halbes Jahr nach dem spektakulären Einbruch in den Tresorbereich der Sparkasse Gelsenkirchen kommt Bewegung in die Schadensregulierung. Die Sparkasse hat angekündigt, nun mit den ersten Entschädigungszahlungen an betroffene Schließfachkunden zu beginnen. Parallel werden weiterhin sichergestellte Wertgegenstände und persönliche Unterlagen an ihre Eigentümer zurückgegeben.
Für viele Betroffene ist dies ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig zeigt sich aber, dass die juristische Aufarbeitung des Falles noch lange nicht abgeschlossen ist.
Die Sparkasse zahlt, allerdings zunächst nur bis zur vereinbarten Haftungsgrenze
Nach Angaben der Sparkasse erfolgt die Auszahlung zunächst entsprechend der in den Schließfachverträgen vorgesehenen Haftungsgrenze. Diese liegt bei vielen Verträgen bei maximal 10.300 Euro je Schließfach. Gleichzeitig weist die Sparkasse darauf hin, dass sich die Höhe einer Auszahlung verändern kann, wenn bei der Rückgabe der im Tresorraum zurückgelassenen Gegenstände weitere Vermögenswerte dem jeweiligen Kunden zugeordnet werden können. Die Rückgabe und die Entschädigungszahlungen laufen deshalb parallel.
Nach Angaben der Bank wurden bereits mehrere hundert Übergabetermine durchgeführt oder vereinbart. Die Sichtung und Zuordnung der zahlreichen sichergestellten Gegenstände wird jedoch noch Monate in Anspruch nehmen. Bis zu 35 Mitarbeitende sind mit dieser Aufgabe beschäftigt.
Parallel laufen bereits Gerichtsverfahren
Während die Sparkasse mit der Regulierung beginnt, wird die Haftungsfrage inzwischen auch vor Gericht geklärt.
Vor dem Landgericht Essen sind bereits mehrere Klagen von Schließfachkunden anhängig. Die Kläger verlangen teilweise Schadensersatz in deutlich sechsstelliger Höhe und vertreten die Auffassung, dass die Sparkasse wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen nicht lediglich bis zur vertraglichen Haftungsgrenze, sondern für den vollständigen Schaden einstehen müsse. Die Sparkasse weist diese Vorwürfe zurück. Weitere Verhandlungstermine stehen bereits an.
Damit zeichnet sich ab, dass die Gerichte in den kommenden Monaten grundlegende Fragen zur Haftung bei Bankschließfächern beantworten werden.
Für viele Betroffene ist der Fall noch nicht abgeschlossen
Auch wenn nun erste Entschädigungen fließen, bedeutet dies für zahlreiche Geschädigte noch keine abschließende Regulierung.
Viele Schließfächer enthielten Wertgegenstände, deren tatsächlicher Wert die vertragliche Haftungsgrenze deutlich übersteigen soll. Hinzu kommt, dass zahlreiche persönliche Erinnerungsstücke oder Familienschmuck häufig ohnehin nicht vollständig ersetzt werden können.
Ob im Einzelfall weitergehende Ansprüche gegen die Bank bestehen, hängt insbesondere davon ab, wie die Gerichte die vertraglichen Haftungsregelungen und die Sicherungspflichten der Bank bewerten werden.
Betroffene sollten ihre Ansprüche sorgfältig prüfen lassen
Wer von dem Schließfacheinbruch betroffen ist, sollte erhaltene Schreiben der Sparkasse sorgfältig prüfen und wichtige Unterlagen aufbewahren. Hierzu gehören insbesondere der Schließfachvertrag, die Korrespondenz mit der Bank sowie Nachweise über die eingelagerten Gegenstände und deren Wert.
Gerade wenn erhebliche Vermögenswerte betroffen sind, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Insbesondere dann, wenn die angebotene Entschädigung den tatsächlichen Schaden nicht annähernd abdeckt oder Erklärungen unterschrieben werden sollen, die Auswirkungen auf mögliche weitere Ansprüche haben könnten.
Wie wir Betroffene unterstützen
Unsere Kanzlei begleitet Geschädigte bei der Prüfung ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit dem Schließfacheinbruch in Gelsenkirchen.
Wir prüfen insbesondere, ob die angebotene Entschädigung der Rechtslage entspricht, welche weiteren Ansprüche im Einzelfall bestehen können und welche Unterlagen für eine erfolgreiche Durchsetzung erforderlich sind. Selbstverständlich übernehmen wir auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber der Sparkasse, wenn dies erforderlich wird.
Kostenlose Erstberatung
Sind auch Sie von dem Schließfacheinbruch in Gelsenkirchen betroffen oder haben Sie inzwischen ein Schreiben der Sparkasse zur Schadensregulierung erhalten? Gerne prüfen wir Ihren individuellen Fall.
Unsere telefonische Erstberatung ist kostenlos. Einen Termin können Sie außerdem bequem online vereinbaren. Wir erläutern Ihnen verständlich, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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