17. Februar 2015

Schuldnerstaat Argentinien: Gläubiger können hoffen!

Der BGH in Karlsruhe entscheidet am Dienstag, 24.02.2015, über die Rückzahlung argentinischer Anleihe-Schulden.

Argentinien zahlt seine Schulden bis heute nicht an deutsche Kapitalanleger zurück. Argentinien ist einer der ersten Fälle, der die Ausfallrisiken von sicher geglaubten Staatsanleihen aufzeigt.

Ein von Rechtsanwalt Guido Lenné aus Leverkusen vertretener Kläger macht jetzt Zahlungsansprüche aus Inhaberschuldverschreibungen geltend, die vom beklagten Staat Argentinien im Jahr 1996 ausgegebenen wurden.

Argentinien ist bereits seit 1999 mit erheblichen volkswirtschaftlichen Problemen konfrontiert, die sich zumindest zeitweise bis zu einer Finanzkrise des Staates ausgeweitet hatten. Der Auslandsschuldendienst wurde durch Argentinien ausgesetzt, um ihn neu zu ordnen.

Dadurch fielen auch die eingeklagten Ansprüche des Klägers aus. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Das Landgericht hat die dagegen gerichtete Berufung der beklagten Republik ganz überwiegend zurückgewiesen.

Warum?
Unter anderem wurde die Ansicht des Staates Argentinien abgelehnt, dass einem Schuldnerstaat ein Leistungsverweigerungsrecht gegen sog. Holdout-Gläubiger (Umschuldungsverweigerer) zusteht.

Dies gilt insbesondere, wenn – wie im zu entscheidenden Fall - die Bedingungen der zugrunde liegenden Schuldverschreibung entsprechende Zwangsklauseln (sog. "Collective Action Clauses") nicht enthalten haben.

Mit der vom Landgericht zugelassenen Revision verfolgt Argentinien das Klagabweisungsbegehren weiter.

Rechtsanwalt Lenné sagt dazu:  „Ich erwarte, dass Argentinien vor dem Bundesgerichtshof verliert und der Kläger erneut Recht bekommt. Argentinien muss seine Schulden bezahlen.“

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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