Sind Inkassoforderungen von 1N Telecom rechtmäßig, wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde?
Sie haben ein Schreiben erhalten, angeblich von der 1N Telecom GmbH, in dem ein Anbieterwechselauftrag, eine Vertragsnummer oder gar eine Schadenersatzforderung genannt werden – obwohl Sie mit diesem Unternehmen nie einen Vertrag abgeschlossen oder eine Leistung in Anspruch genommen haben. Oft folgen darauf Mahnungen oder Forderungen durch Drittanbieter / Inkassounternehmen wie TPI Investment. Betroffene berichten, dass sie verunsichert sind, weil die Schreiben den Eindruck einer echten Vertragsbeziehung erwecken und Druck aufbauen – obwohl keine rechtliche Basis besteht.
Rechtliche Optionen für Betroffene:
– Nicht zahlen: Wurde kein Vertrag geschlossen und bestehen keine berechtigten Ansprüche, brauchen Sie die Forderung nicht begleichen.
– Widerspruch einlegen: Schreiben Sie ein kurzes, formloses Schreiben (z. B. per Einschreiben), in dem Sie der Forderung ausdrücklich widersprechen. Fordern Sie zur Sicherheit die Vorlage einer Abtretungserklärung oder eines gültigen Nachweises über die Forderungsberechtigung des Inkassounternehmens auf.
– Datenschutzhinweis: Inkassounternehmen dürfen Daten etwa an Auskunfteien wie Schufa nur unter engen Voraussetzungen übermitteln. Bei bestrittenen Forderungen ist das unzulässig.
– Vor einem gerichtlichen Mahnbescheid schützen: Kommt ein Mahnbescheid, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen widersprechen, sonst besteht die Gefahr eines Vollstreckungstitels.
Was unsere Kanzlei für Sie tun kann:
Als Ihre rechtliche Unterstützung klären wir sofort und kompetent:
• Ob die Forderung überhaupt rechtlich durchsetzbar ist.
• Wir formulieren für Sie den Widerspruch inklusive Versand als Einschreiben.
• Falls ein Mahnverfahren eingeleitet wurde, übernehmen wir Ihren fristgerechten Widerspruch und vertreten Ihre Interessen.
• Wir begleiten Sie bei Fragen zum Datenschutz, etwa gegenüber Inkassounternehmen oder Auskunfteien.
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Rebekka Jäger
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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