03. Dezember 2025

Sind Sie von einer Rentenkürzung durch Änderungen des Rentenfaktors betroffen und können Sie dagegen vorgehen?

Viele Versicherte mit privaten Rentenversicherungen - insbesondere fondsgebundenen Altersvorsorgeverträgen - bekommen Post von ihrem Versicherer: Der sogenannte Rentenfaktor, der bei Vertragsabschluss festlegte, wie hoch die spätere monatliche Rente pro erspartem Kapital ausfallen sollte, wurde nachträglich gesenkt. Diese Kürzungen erfolgen mit Verweis auf vertragliche Klauseln, die dem Versicherer erlauben, bei bestimmten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (z. B. niedrige Renditen oder erhöhte Lebenserwartung) die Rentenhöhe anzupassen.

Einige Gerichte haben solche Klauseln bereits für unwirksam erklärt. Die Gerichte sehen darin eine unangemessene Benachteiligung von Versicherten, weil der Versicherer das Recht zur Senkung der Rente erhält, ohne gleichzeitig eine spätere Anhebung bei günstigerer Marktlage vorzusehen.

Aktuell steht eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) bevor - der Rechtsstreit soll am 10. Dezember 2025 in der Sache IV ZR 34/25 verhandelt werden.

Wenn Sie also eine private fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen haben und Ihr Versicherer Sie über eine Rentenminderung informiert hat oder eine solche Kürzung bereits vorgenommen wurde, könnte sich für Sie jetzt eine lohnende Gelegenheit zur Prüfung Ihrer Ansprüche ergeben.

Was bedeutet das konkret für Sie:

Bei fondsgebundenen Verträgen bestimmt der Rentenfaktor, wie viel Rente Sie pro 10.000 € erspartem Kapital bekommen - eine Kürzung kann Ihre zukünftige Rentenzahlung spürbar verringern.
Wurde der Faktor nachträglich abgesenkt, obwohl die ursprünglich vereinbarte Rentenhöhe zugesagt war, kann diese Anpassung – je nach Vertragsbedingungen – unwirksam sein. Auch bereits erfolgte Kürzungen könnten rückgängig gemacht werden

Die laufende Verhandlung vor dem BGH könnte zu einer wegweisenden Entscheidung führen, die zahlreiche solcher Verträge betrifft.

Welche rechtlichen Schritte können Sie jetzt ergreifen?

Sie können uns beauftragen, Ihren Rentenversicherungsvertrag eingehend zu prüfen - insbesondere, ob eine Klausel zur nachträglichen Rentenanpassung existiert und ob eine Kürzung korrekt oder rechtswidrig war. Wir können beurteilen, ob sich Ansprüche auf Rücknahme einer Kürzung bzw. auf Neuberechnung der Rente ergeben. Auch vertreten wir Sie in der Kommunikation mit dem Versicherer und, falls erforderlich, im gerichtlichen Verfahren.

Unser Angebot an Sie: Wir prüfen Ihren Vertrag - bei uns ist eine telefonische Erstberatung kostenlos. Einen Termin können Sie bequem online buchen.

Wenn Sie Fragen haben oder eine unverbindliche Einschätzung wünschen, kontaktieren Sie uns gern.

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von Anna-Christina vom Brocke
Anna-Christina vom Brocke

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Anna-Christina vom Brocke ist auch Bankkauffrau.

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