02. September 2019

Softwareupdate von VW enthält ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung

2015 wurde bekannt, dass unzählige Fahrzeuge von VW und den Tochterunternehmen illegale Abschalteinrichtungen enthielten. Die manipulierte Software sorgte dafür, dass der Schadstoffausstoß der Fahrzeuge im realen Straßenverkehr deutlich höher war, als von den Behörden und den Käufern dieser Fahrzeuge angenommen.

In der Folge entwickelte VW auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes ein Softwareupdate, durch welches diese illegalen Abschalteinrichtungen entfernt werden sollten. Die Halter der betroffenen Fahrzeuge wurden angeschrieben und aufgefordert, dieses Update durchführen zu lassen. Oftmals kam es in der Folge zu Problemen – das Abgasrückführungsventil musste gewechselt werden, der Verbrauch erhöhte sich, die Leistung der Fahrzeuge lies nach. Bis hierhin ist die ganze Sache schon mehr als ärgerlich für die betrogenen Kunden. Der Skandal geht jedoch noch weiter.

Illegale Abschalteinrichtung 2.0

Nun stellte sich nämlich heraus, dass auch das Softwareupdate illegale Abschalteinrichtungen enthält, und zwar in Form eines sogenannten Thermofensters. Dieses ist dafür verantwortlich, dass bei Temperaturen unter 10 und über 32 Grad Celsius der Schadstoffausstoß der Fahrzeuge auch weiterhin deutlich erhöht ist, da die Abgasreinigung dann abgeschaltet wird. Selbiges passiert, wenn sich die Fahrzeuge auf einer Höhe von mehr als 1.000 Metern befinden. Wie das Landgericht Düsseldorf kürzlich entschieden hat, handelt es sich auch bei diesem Thermofenster um eine illegale Abschalteinrichtung.

Abschalteinrichtungen sind nur dann zulässig, wenn sie unter extremen Bedingungen zum Schutz des Motors eingreifen. Allerdings handelt es sich bei Temperaturen unter 10 und über 32 Grad Celsius offensichtlich nicht um außergewöhnliche Bedingungen, die in den Gegenden, in denen die Fahrzeuge verkauft und gefahren werden, nur selten anzutreffen sind. Warum die Softwareupdates dennoch durch das Kraftfahrtbundesamt freigegeben wurden, bleibt bislang ein Rätsel. Nach Auffassung des LG Düsseldorf spielt das jedoch für die juristische Bewertung keine Rolle.

Erneut hat VW also dahingehend getäuscht, dass die Fahrzeuge nach dem Aufspielen des Updates keine illegalen Abschalteinrichtungen mehr enthalten würden. Damit wurden die Betroffenen, die ihr Fahrzeug bereits vor dem Update gekauft hatten, ein weiteres Mal belogen. Doch auch diejenigen, die ein betroffenes Fahrzeug erst nach dem Aufspielen des Updates gekauft haben, wurden von VW getäuscht. Entgegen der Behauptungen von VW enthielten diese Fahrzeuge nämlich auch nach dem Softwareupdate illegale Abschalteinrichtungen.

Weitere Betroffene haben Ansprüche gegen VW

Nach der Entscheidung des LG Düsseldorf können nun auch jene gegen VW vorgehen, die ein Fahrzeug gekauft haben, bei dem bereits ein Softwareupdate vorgenommen wurde.

Wenn Sie also ein Fahrzeug gekauft haben, bei dem bereits ein Softwareupdate stattgefunden hat, und daher davon ausgegangen sind, dass mit dem Fahrzeug aufgrund dieses Updates alles in Ordnung ist und es keine illegalen Abschalteinrichtungen mehr enthält, wurden Sie von VW diesbezüglich getäuscht und sollten ein Vorgehen gegen VW unbedingt in Erwägung ziehen. Gerne können Sie dafür einen Termin zur kostenlosen Erstberatung bei uns vereinbaren, damit wir über Ihre Ansprüche gegenüber VW und das beste Vorgehen in Ihrem Fall sprechen können.

von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

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