14. August 2025

Sommerhitze im Beruf – das müssen Beschäftigte wissen

Anhaltend hohe Temperaturen sorgen derzeit in vielen Teilen Nordrhein-Westfalens für tropische Bedingungen – nicht nur im Freien, sondern auch in Innenräumen. Zahlreiche Arbeitnehmer berichten, dass sich Büros, Werkstätten oder Lagerhallen aufheizen, und körperlich arbeitende Personen kämpfen bei Außentemperaturen von über 30 Grad mit Erschöpfung und Kreislaufproblemen. Nach arbeitsrechtlichen Vorgaben wird ab rund 26 °C empfohlen, dass der Arbeitgeber Abhilfe schafft. Ab 30 °C muss er konkrete Schritte unternehmen, und jenseits von 35 °C sind Arbeitsräume ohne Schutzmaßnahmen nicht mehr als zumutbar anzusehen. Diese Regeln sollen Ihre Gesundheit schützen – doch sie greifen nur, wenn Sie Ihre Rechte kennen und einfordern.

Rechte und Pflichten bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz

Ein allgemeines „Hitzefrei“ gibt es im Arbeitsrecht nicht. Wer einfach geht, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Abmahnung oder gar Kündigung. Das Arbeitsschutzrecht verpflichtet Arbeitgeber jedoch, bei Hitze tätig zu werden:

  • Ab etwa 26 °C Raumtemperatur: Empfehlenswert sind Maßnahmen wie morgendliches Lüften, Verdunkelung durch Jalousien, Bereitstellung von Trinkwasser oder Lockerung der Kleiderordnung.

  • Ab 30 °C: Es besteht die Pflicht, technische oder organisatorische Lösungen umzusetzen – z. B. Ventilatoren, Klimageräte, zusätzliche Pausen oder flexible Arbeitszeitmodelle.

  • Über 35 °C: Ohne wirksame Gegenmaßnahmen gilt der Raum nicht mehr als Arbeitsstätte. In diesem Fall sind besondere Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich.

Werden diese Pflichten ignoriert, drohen dem Arbeitgeber Bußgelder von bis zu 5.000 Euro, bei grober Missachtung sogar strafrechtliche Konsequenzen. Existiert ein Betriebsrat, kann dieser auf konkrete Schutzvereinbarungen drängen und bei Uneinigkeit eine Einigungsstelle einschalten.

Was wir für Sie tun können

Unsere Kanzlei steht Beschäftigten zur Seite, die durch hohe Temperaturen am Arbeitsplatz gesundheitlich belastet werden oder unsicher sind, welche Rechte sie haben. Wir bieten:

  • Prüfung Ihrer individuellen Arbeitssituation und der bestehenden Schutzmaßnahmen.

  • Beratung zu Ihren Ansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber.

  • Unterstützung bei Anträgen an den Betriebsrat oder an die Arbeitsschutzbehörde.

  • Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren, falls es zu Konflikten kommt.

Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Über unser Online-Buchungssystem können Sie einfach und schnell einen Termin vereinbaren.

Handeln Sie jetzt

Lassen Sie es nicht zu, dass Ihre Gesundheit durch unzureichenden Hitzeschutz leidet. Nehmen Sie telefonisch oder online Kontakt mit uns auf, um Ihre Möglichkeiten zu klären und Ihre Rechte durchzusetzen.

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von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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