Sparbuch aufgelöst, aber das Geld kommt nicht an – welche Rechte habe ich?
Einzelne Bankkundinnen und -kunden berichten uns derzeit von erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung ihres Guthabens nach der Auflösung eines Sparbuchs. Obwohl der Vertrag in der Filiale beendet und die Überweisung auf ein Girokonto vereinbart wurde, lässt die Auszahlung teilweise sehr lange auf sich warten. Manche Betroffene hören zunächst gar nichts von der Bank; andere erhalten nur vage Hinweise auf interne Bearbeitungszeiten, Prüfprozesse oder Abstimmungen zwischen verschiedenen Abteilungen.
Für die Betroffenen ist das frustrierend und kann schnell zum Problem werden, besonders wenn das Geld fest eingeplant war – etwa für laufende Rechnungen, größere Anschaffungen oder als Liquiditätsreserve. Viele fragen sich daher: Darf die Bank das einfach hinauszögern? Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um die Auszahlung zu beschleunigen?
Rechtliche Grundlage: Sie können die Auszahlung unmittelbar verlangen
Sobald Sie ein Sparbuch ordnungsgemäß gekündigt oder aufgelöst haben, muss die Bank das Guthaben auszahlen. Dafür gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Das Guthaben ist Ihr Vermögen, und die Bank ist verpflichtet, es auf Aufforderung herauszugeben. Verzögerungen dürfen nur in sehr engen Grenzen erfolgen.
Wird nicht rechtzeitig ausgezahlt, befindet sich die Bank im sogenannten Zahlungsverzug. Das bedeutet unter anderem:
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Sie können Ihr Geld weiterhin verlangen – auch ausdrücklich und schriftlich.
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Ihnen stehen Verzugszinsen zu.
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Unter Umständen können Sie zusätzliche Schäden geltend machen, etwa Mahnkosten, die Ihnen wegen der verzögerten Auszahlung entstanden sind.
Es lohnt sich daher, den Vorgang nicht einfach auszusitzen.
So gehen Sie als Betroffene oder Betroffener sinnvoll vor
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Schriftliche Zahlungsaufforderung stellen
Sie sollten der Bank eine eindeutige und angemessene Frist setzen, innerhalb der das Guthaben überwiesen sein muss. -
Unterlagen geordnet sammeln
Dazu gehören insbesondere:-
Kopie der Auflösungsunterlagen des Sparbuchs
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eventuelle Quittungen und Filialbestätigungen
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jegliche Schriftwechsel oder E-Mails
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Verzugszinsen berechnen lassen
Bei längerer Wartezeit kann das finanziell spürbar sein. -
Weitere Schritte prüfen
Dazu gehören Beschwerden bei einer Schlichtungsstelle oder die direkte anwaltliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
In vielen Fällen zeigt die Erfahrung: Wenn rechtlicher Druck aufgebaut wird, erfolgt die Auszahlung deutlich schneller.
Was unsere Kanzlei für Sie tun kann
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Geld schnell und rechtssicher zu erhalten. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
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Prüfung des Sachverhalts und Ihrer Vertragsunterlagen
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Erstellung einer wirksamen Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
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Durchsetzung von Verzugszinsen und Ersatz weiterer Schäden
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Kommunikation mit der Bank zur Beschleunigung der Auszahlung
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gerichtliche Durchsetzung, falls die Bank weiterhin nicht reagiert
Ziel ist stets, die Auszahlung möglichst ohne Zeitverlust zu erreichen.
Kostenfreie telefonische Erstberatung – jetzt informieren
Wenn Sie derzeit auf eine Auszahlung warten, beraten wir Sie gerne zunächst unverbindlich dazu, welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind.
Sie können kostenlos telefonisch mit uns sprechen oder einen Termin online vereinbaren.
Zögern Sie nicht zu lange – je früher gehandelt wird, desto schneller ist Ihr Guthaben in der Regel verfügbar.
Jetzt Kontakt aufnehmen – wir helfen Ihnen weiter.
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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