10. Januar 2020

Sparkasse scheitert vor Gericht mit Kündigung eines Sparvertrags

Die Kreissparkasse Stendal hatte Anfang Dezember 2016 versucht, den Prämiensparvertrag eines ihrer Kunden zu kündigen. Nun entschied das LG Stendal, dass der für 99 Jahre geschlossene Vertrag nicht beendet sei, sondern ungekündigt fortbestehe (Az. 22 S 104/18).

Alte Sparverträge sind in der Regel noch sehr gut verzinst und somit in der Zeit der Negativzinsen für die Banken eine Belastung. Um die Kündigung eines solchen Sparvertrags ging es in diesem Prozess, der vor dem Landgericht Stendal entschieden wurde.

Sparvertrag mit Laufzeit von 99 Jahren

Als der betreffende Sparvertrag vom Vater auf den Kläger umgeschrieben wurde, hatte die Kreissparkasse Stendal im Vertrag eine Laufzeit von 1188 Monaten (99 Jahren) angegeben. Diese 1188 Monate wurden in einer 99-jährigen Prämienstaffel als Anlage zum Sparvertrag ausgewiesen, wonach die höchste Prämie ausdrücklich ab dem 15. bis zum 99. Sparjahr ausgezahlt werden sollte.

Das Landgericht Stendal hatte sich schon im Laufe der mündlichen Verhandlung dahingehend geäußert, dass die vertraglich vereinbarte Laufzeit eingehalten werden müsse und der Vertrag dementsprechend nicht vorher kündbar wäre. Die Richter verwiesen in ihrem Urteil auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofes, der entschieden hatte, dass langfristige Sparverträge erst gekündigt werden dürfen, wenn die vertraglich zugesicherten Höchstprämien ausgezahlt wurden.

Das BGH-Urteil

In dem betreffenden Fall vor dem BGH (Az. XI ZR 345/18) ging es allerdings um einen etwas anders aufgebauten Prämiensparvertrag. Hier konnte nämlich die höchste Prämie erstmalig nach fünfzehn Jahren erreicht werden. Es war jedoch nicht festgelegt, dass die Prämien in den folgenden Jahren in der gleichen Größenordnung ausfallen würden. In dem Fall, der vor dem LG Stendal verhandelt wurde, war die Höchstprämie hingegen bis zum 99. Jahr zugesichert. Dementsprechend ist eine Kündigung nach erstmaliger Zahlung des höchsten Zinssatzes nicht rechtmäßig.

Zurzeit kündigen die Sparkassen zahlreiche Altverträge. Die betreffenden Prämiensparverträge sind in der Regel als klassische Vorsorgeverträge ausgelegt. Darunter sind auch solche Sparverträge, in denen explizit eine längere Prämienstaffel vereinbart wurde. In vielen dieser Verträge wurde nämlich ausdrücklich festgelegt, dass die maximale Prämie ab dem 15. Sparjahr bis hin zum 20., 25. und mitunter sogar bis zum 99. Sparjahr gezahlt wird.

Damit fallen diese Prämiensparverträge nach Auffassung unserer Kanzlei nicht unter das Urteil des BGH und die Kündigung erfolgt zu Unrecht. Die Entscheidung des Landgerichts Stendal bestätigt diese Rechtsauffassung. Sparern mit solchen Sparverträgen, die nun vor Ablauf der vereinbarten Sparjahre von der Sparkasse eine Kündigung erhalten haben, stehen wir gerne zur Seite. Um sich von uns beraten zu lassen, vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch in unserer Kanzlei.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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