21. April 2020

Sparkassen kündigen mindestens 280.000 Prämiensparverträge

Auch dieses Jahr kündigen zahlreiche Sparkassen noch Sparverträge der Kategorie „Prämiensparen flexibel“ oder ähnlich gestaffelte Sparverträge. Medienberichten zufolge sind offenbar mindestens 280.000 Verträge inzwischen gekündigt worden. Deutschlandweit haben sich scheinbar 190 regionale Sparkassen von solchen, für sie teuren Sparverträgen getrennt.

Immer mehr Sparkassen ziehen nach

Laut verschiedenen Online-Portalen wird die tatsächliche Zahl der Kündigungen sogar noch höher geschätzt, da wohl nicht jedes Institut genaue Angaben dazu macht, wie viele Verträge wirklich betroffen sind. Bereits 2019 wurde circa 200.000 Sparkassenkunden seitens der Institute gekündigt. Und immer mehr Sparkassen geben inzwischen bekannt, sich von solchen hochverzinsten Verträgen trennen zu wollen.

So will sich die Sparkasse Duisburg bis zum 30. Juni von 11.500 von insgesamt 50.000 Prämiensparverträgen trennen. Auch die Sparkasse Krefeld hat bekanntgegeben, 12.500 Sparverträge kündigen zu wollen.

Gestaffelte Verzinsung teuer für Sparkassen

Bei den betroffenen Sparverträgen handelt es sich um die Kategorie „Prämiensparen flexibel“ oder ähnlich aufgebaute Verträge, die in erster Linie von Volksbanken und Sparkassen angeboten wurden. Vor allem in den 90er Jahren waren diese Verträge sehr beliebt.

Die Nachfrage war deswegen so groß, weil sie neben einem niedrigen Basiszins – aktuell liegt dieser bei annähernd Null – eine gestaffelte Extraprämie beinhalten, die sich nach der Vertragslaufzeit richtet und stetig steigt. So sollten die Kunden lange an die Bank gebunden werden. Zunächst waren die Verträge also sehr niedrig verzinst, doch durch die Staffelung wurden sie im Laufe der Zeit immer interessanter, weil lukrativer. Die höchste Sparstufe wird dabei erst nach 15 Jahren Vertragslaufzeit erreicht.

Nun aber kündigen die Sparkassen die Verträge, sobald die höchste Sparstufe erstmals erreicht wird. In Zeiten der anhaltend niedrigen Zinsen stellen solche gut verzinsten Sparverträge für die Banken ein großes Problem dar. Erreicht der Sparer nämlich nach 15 Jahren die höchste Sparstufe, beträgt die Extraprämie bis zu 50 Prozent der Sparsumme, die im laufenden Jahr an Beitrag eingezahlt wurde.

Einzelfallprüfung trotz BGH-Urteil

Zwar gab es zuletzt ein BGH-Urteil, das es einer Sparkasse erlaubte, einen solchen Prämiensparvertrag zu kündigen, sobald die letzte Prämienstufe und der maximale Bonus für den Kunden erreicht ist, doch sollte unbedingt von Fall zu Fall geprüft werden, ob die jeweilige Bank einen solchen Vertrag einseitig kündigen kann.

Wenn auch Sie eine Kündigung Ihres Prämiensparvertrags erhalten haben, stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gerne zur Seite. Ich prüfe Ihren Vertrag bzw. die Kündigung und gebe Ihnen eine realistische Einschätzung der Sachlage. Nutzen Sie dafür einfach unsere kostenlose Erstberatung, für die ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung stehe.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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