Spielerverluste zurückfordern: Verfahren werden nach Aussetzung wieder fortgesetzt
Viele Spieler versuchen derzeit, ihre Verluste von Online-Casinos und Sportwettenanbietern zurückzufordern. Hintergrund ist, dass zahlreiche Anbieter ihre Dienste über Jahre ohne gültige deutsche Lizenz angeboten haben.
Nach dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag sind solche Verträge grundsätzlich nichtig. Spieler können daher ihr verlorenes Geld zurückverlangen.
Allerdings haben viele Gerichte entsprechende Verfahren zunächst ausgesetzt, weil beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Verfahren anhängig sind. Dort soll insbesondere geklärt werden:
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Verstoßen die deutschen Glücksspielregelungen gegen europäisches Recht?
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Reicht es aus, wenn ein Anbieter zwar keine deutsche, aber eine maltesische Lizenz besitzt?
Neue Entwicklung: Gerichte setzen Verfahren wieder fort
Das Landgericht Braunschweig hat nun die Aussetzung eines solchen Verfahrens aufgehoben.
Nach der Zivilprozessordnung kann ein ausgesetztes Verfahren auf Antrag einer Partei fortgesetzt werden, wenn seit der Aussetzung mehr als ein Jahr vergangen ist und keine gewichtigen Gründe für eine weitere Aussetzung bestehen.
In einem von uns geführten Verfahren kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass solche Gründe nicht mehr vorliegen.
EuGH-Verfahren stehen der Entscheidung nicht entgegen
Zwar sind beim EuGH weiterhin mehrere Verfahren anhängig, die sich mit der Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags 2012 mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit befassen.
Das Gericht stellte jedoch klar, dass diese Verfahren nicht zwingend abgewartet werden müssen.
Bereits das Oberlandesgericht Braunschweig hatte ausführlich begründet, dass eine Aussetzung nicht erforderlich ist. Dieser Auffassung schloss sich das Landgericht nach eigener Prüfung an.
Bedeutung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Von besonderer Bedeutung ist auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Nach dessen Auffassung verlangt das Europarecht nicht, dass ohne deutsche Konzession angebotene Sportwetten automatisch als wirksam angesehen werden müssen.
Das Gericht bewertete daher das Interesse des Klägers an der Fortsetzung des Verfahrens höher als das Interesse der Beklagten, zunächst eine Entscheidung des EuGH abzuwarten.
Selbst wenn einzelne Regelungen des deutschen Glücksspielrechts gegen EU-Recht verstoßen sollten, führt dies nicht automatisch zur Wirksamkeit der Wettverträge.
Was bedeutet das für betroffene Spieler?
Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für Spieler, die ihre Verluste zurückfordern möchten:
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Verfahren, die seit über einem Jahr ausgesetzt sind, können auf Antrag wieder aufgenommen werden.
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Spieler müssen nicht mehr jahrelang auf eine Entscheidung des EuGH warten.
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Deutsche Gerichte wenden weiterhin deutsches Recht an. Danach sind Glücksspielverträge ohne deutsche Lizenz grundsätzlich nichtig.
Spieler können daher Rückzahlung ihrer Verluste verlangen.
Fazit
Die Phase langjähriger Verfahrensaussetzungen scheint sich ihrem Ende zu nähern. Immer mehr Gerichte setzen Glücksspielverfahren fort, obwohl beim EuGH noch Verfahren anhängig sind.
Aus Sicht der deutschen Gerichte ist die Rechtslage bereits ausreichend geklärt.
Für Spieler bedeutet das: Die Chancen, verlorenes Geld zurückzubekommen, stehen weiterhin gut. Wichtig ist allerdings, mögliche Verjährungsfristen im Blick zu behalten und rechtzeitig zu handeln.
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Kerstin Messerschmidt
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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